Wolfgang Kozak: Das Recht braucht Haltung
„Auslegungsfragen und gesellschaftliche Problemstellungen haben mich schon immer beschäftigt“, erzählt Wolfgang Kozak. Daher wurde der frisch gebackene Jurist nach seinem Studium der Rechtswissenschaften am Wiener Juridicum für die Arbeiterkammer tätig. Heute ist er Referent für Arbeitsrecht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien.
Rechtsschutz und Interessenausgleich
„Arbeits- und Sozialrecht als Haltung“ lautet der Titel einer Festschrift aus dem Vorjahr, an der der AK-Referent mitschrieb. Das ist durchaus Programm. „Ich sehe die Rechtswissenschaft nicht einfach wertneutral. Gerade in meinem Bereich ist es mitunter wesentlich, klar Position zu beziehen. Es geht darum, Interessen sichtbar zu machen und einen Ausgleich zu schaffen.“
Innerhalb der Organisation ist der Referent heute nicht mehr im Einzelfall beratend, sondern auf der Metaebene tätig. „Ich spiele Feuerwehr bei auftretenden Rechtsproblemen, die die Kammer selbst beschäftigen, fungiere als fachliche Begleitung für den gesetzlichen Rechtsschutz der Arbeiterkammern in Wien und befasse mich wissenschaftlich mit Arbeits- und Sozialrecht.“
Experte fürs Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Kozaks MANZ-Historie begann mit einem Gespräch mit Schönherr-Rechtsanwalt Stefan Kühteubl am Rande eines arbeitsrechtlichen Prozesses. „Wir haben über die Notwendigkeit einer Publikation zur Arbeitnehmerentsendung gesprochen. Daraus wurde ein 2010 erschienenes Handbuch zu diesem Thema.“
Ein langjähriges Projekt ist die Tagungsbandreihe zum Wiener Arbeitsrechtsforum. Für den Zeller Kommentar bearbeitet Kozak Teile des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes.
2016 schließlich erschien sein Kurzkommentar zum LSD-BG. Der erste umfassende Kommentar zum neuen Gesetz behandelte auf gut 370 Seiten die Normen des LSD-BG unter Bedachtnahme auf die bis dahin gültige Rechtslage, die neuen Verfahrensbestimmungen und nahm dabei auf die Unionsrechtslage Bezug.
Neuauflage beinhaltet zehn Novellen
Nun, zehn Novellen später, steht eine Neuauflage unmittelbar bevor. Auch in der Judikatur und im Unionsrecht hat sich in den knapp zehn Jahren, die seit der Erstauflage vergangen sind, sehr viel getan. „Der Umfang wächst dadurch nicht allzu sehr an, da wir auf den Abdruck der parlamentarischen Materialien verzichten.“
Hintergrund der vielen Novellen ist unter anderem die sehr kritische Sicht des Europäischen Gerichtshofs auf den österreichischen Mindestentgeltschutz. Änderungen gab es auch bei der Entsenderichtlinie, diese wurde wiederum verschärft.
Entsenderichtlinie und Mindestlohnschutz
„Ein bisschen hat man den Eindruck, die EU-Kommission kämpft mit dem EuGH und der EuGH mit den einzelnen Mitgliedsländern“, so der Rechtsexperte. „Technisch gesehen stellt ja die Entsenderichtlinie, die die Grundlage für den Mindestlohnschutz in Österreich ist, bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen eine Ausnahme zur Dienstleistungsfreiheit dar.“
Eben diese Ausnahme wolle der Europäische Gerichtshof möglichst eng ausgelegt wissen. „Dazu kommt noch, dass mancher EuGH-Wunsch vom heimischen Gesetzgeber überschießend verstanden worden sein dürfte“, meint Kozak zu Bestimmungen bezüglich Strafrahmen.
Ausnahmen und Sicherheitsleistungen
Umfangreiche Ausnahmen sind für Personen- und Gütertransport im Straßenverkehr vorgesehen. Dieser stellt nun gemäß Unionsrecht keine Entsendung mehr dar. „Damit waren völlig neue, sehr komplexe Rechtsinhalte einzuarbeiten.“ Kontrollen werden dadurch aus Sicht des AK-Referenten nahezu verunmöglicht: „Es ist kaum mehr effektiv festzustellen, ob eine Entsendung mit einem Lohnschutz vorliegt.“
Nicht minder kompliziert sind die Regelungen rund um die sogenannte Sicherheitsleistung. Einen Pfad für die Behörde bei der Einhebung der Sicherheitsleistung weist der LSD-BG-Kommentar. „Man muss jedoch davon ausgehen, dass Teile der betreffenden Regelung seit der Novelle totes Recht sind.“
Großer Leserkreis
Den Leserkreis des Kommentars sieht Kozak in der Wissenschaft und bei Unternehmen sowie bei Behörden bis hin zu den Gerichten. „Nach der Neuauflage handelt es sich einmal mehr um den aktuellsten Kommentar zu diesem Rechtsgebiet.“
Anerkennend äußerst sich der Buchautor zur Zusammenarbeit mit MANZ und zur Betreuung durch Lektorin Stephanie Schleinzer. „Die Servicequalität des Verlags ist sicherlich in jeder Hinsicht beispielgebend. Man fühlt sich hier bestens aufgehoben.“
Bearbeitete und stark gekürzte Fassung der Workstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Über die musikalischen Talente des Rechtsexperten und seine derzeitigen Arbeitsschwerpunkte als AK-Referent lesen Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Den Kommentar zum LSD-BG können Sie im MANZ Webshop bestellen.