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Grundbuch
Das Grundbuch wird von den Bezirksgerichten geführt und ist ein öffentliches Verzeichnis der Republik Österreich, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Die Recherche im Personenverzeichnis des Grundbuchs ist nur mit besonderer Abfragebefugnis für bestimmte Berufsgruppen gestattet.
Überblick
Die elektronische Grundbuchabfrage liefert Angaben zu folgenden Punkten:
- Gutbestands-, Eigentums- u. Lastenblatt (A-, B- u. C-Blatt)
- historische Eintragungen
- Auskunft über Grundstücksverzeichnisse, Grundstücksadressen
- Informationen zur Katastralgemeinde
Zusätzlich können Veränderungshinweise, Koordinationsabfragen, Mappenblattinformationen, Auszüge aus der Katastralmappe (DKM) abgefragt werden.
Gemäß §6 GUG (Grundbuchumstellungsgesetz) ist jedermann zur Abfrage des Grundbuchs, der Urkundensammlung und der Hilfsverzeichnisse mit Ausnahme des Personenverzeichnisses aus der Grundstücksdatenbank und der Urkundendatenbank mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung (Grundbuchsabfrage) befugt.
Die Recherche im Personenverzeichnis ist nur mit besonderer Abfragebefugnis gestattet.
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