Recht aus Leidenschaft
„Meine Arbeit macht mir Freude – und das jeden Tag“, erklärt Caroline Lechner-Hartlieb. Ihre Begeisterung für die juristische Tätigkeit gibt sie an der Wirtschaftsuniversität Wien weiter.
„Allmen musste ein Buch, das er einmal angefangen hatte, zu Ende lesen, selbst wenn es noch so schlecht war“, heißt es im Roman „Allmen und die Libellen“, der Teil einer verfilmten Krimiserie von Martin Suter ist. Caroline Lechner-Hartlieb hat zurzeit unter anderem ein Werk von Suter am Nachtkästchen liegen, die Eigenarten seines Protagonisten teilt sie allerdings nicht: „Ich lese gerne und viel, privat vor allem Belletristik. Wenn ich meine Zeit in ein Buch investiere, muss es mir das jedoch auch wert sein.“
Schließlich gibt es da noch berufliche Interessen, die die Universitätsassistentin (post doc) am Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien mindestens ebenso leidenschaftlich verfolgt. Ihre inhaltlichen Kernthemen: Gewerberecht sowie Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Prämierte Dissertation
Schon ihre Dissertation befasste sich mit der Gemeinde im Verwaltungsverfahren und deren Beschwerdelegitimation vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. Dafür erhielt sie den Kommunalen Wissenschaftspreis 2009 sowie den Umwelt- und Technikrechtspreis 2010. Im selben Jahr wurde die Arbeit bei MANZ in Buchform publiziert.
Der Lebenslauf nimmt sich bunt aus – auf den ersten Blick. Auf den zweiten erkennt man bei aller Buntheit Muster, thematische Vorlieben und wiederkehrende Stationen.
Eine der Konstanten ist sicherlich Christoph Grabenwarter. Von 2009 bis 2014 war Lechner-Hartlieb verfassungsrechtliche Mitarbeiterin im Referat des damaligen Verfassungsrichters. Danach arbeitete sie acht Jahre als Referentin in der Abteilung IV/A/1 (Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht) im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, ehe sie von 2022 bis 2024 wiederum im Verfassungsgerichtshof wirkte, diesmal im Büro des VfGH-Präsidenten. Gegenwärtig bereitet sie ihre Habilitation im Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit vor – an eben jenem Universitätsinstitut, an dem Grabenwarter einen Lehrstuhl innehat.
„Schon als Kind wollte ich Bücher schreiben. Dass es juristische Bücher werden würden, hatte ich nicht gedacht.“
CAROLINE LECHNER-HARTLIEB
Vom VfGH ins BMDW und Zurück
Auf ihren Wechsel ins Ministerium angesprochen, meint sie: „Ich wollte noch ein anderes Betätigungsfeld kennen lernen. In der Legistik zu arbeiten, Entwürfe für Gesetze und Verordnungen zu konzipieren, hat mich sehr gereizt.“
Mitgearbeitet hat sie etwa an der Novellierung der Gewerbelegitimationen sowie an mehreren Verordnungen. In Vertretung des Ministeriums beteiligte sie sich auch an der Arbeitsgruppe Gewerbeinformationssystem Austria.
„Die Gewerbeordnung in Österreich hat eine lange Geschichte. Anpassungen in diesem umfassenden System vorzunehmen, ist entsprechend aufwändig“, erzählt sie. Man könnte dieses vielleicht einheitlicher gestalten. „Im Großen und Ganzen ist aber alles da, was man braucht.“ Dasselbe ließe sich wohl vom österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz sagen. „Auf beide Regelwerke lasse ich nichts kommen.“
Auch während ihrer Zeit als Referentin im Ministerium hatte sie die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs im Blick. „Wenn ich Entscheidungen und vor allem die Begründungen gelesen habe, hatte ich die Beratungen, die am Verfassungsgerichtshof stattgefunden haben mussten, immer vor dem geistigen Auge.“ Kurz: Der VfGH fehlte Lechner-Hartlieb, weshalb sie ins Büro des VfGH-Präsidenten und in der Folge als stellvertretende Leiterin in die Präsidialabteilung für Personalentwicklung wechselte.
Zurzeit hält sie an der Wirtschaftsuniversität zahlreiche Lehrveranstaltungen, im vergangenen Semester etwa zur Verfassungsgerichtsbarkeit sowie ein Dissertantenseminar im Unionsrecht. Weiterhin ist sie auch Lehrbeauftragte an der TU Wien Academy for Continuing Education sowie Lehrbeauftragte und Prüferin an der Verwaltungsakademie des Bundes.
Wie nach Hause kommen
„Ich liebe diesen Mix aus neuen Themenbereichen und solchen, die mir vertraut sind“, sagt die Universitätsassistentin. Dass sie parallel zur Arbeit an neuen Projekten oder an der Habilitation die nächste Ergänzungslieferung des „Kommentars zur Gewerbeordnung“ vorbereiten darf, ist für sie „wie nach Hause kommen“.
An den Kommentierungen des knapp 6.000 Seiten fassenden Loseblattwerks arbeitet sie gemeinsam mit der stellvertretenden BMAW-Sektionsleiterin und Abteilungsleiterin Sylvia Paliege-Barfuß. Auch im Rahmen des MANZ-Projekts RDB Keywords betreut sie den Bereich des Gewerberechts.
„Schon als Kind wollte ich Bücher schreiben“, erinnert sich die MANZ-Autorin. „Dass es juristische Bücher werden würden, hatte ich nicht gedacht.“ Die Liebe zu Büchern konnte sie auch an ihre beiden Kinder weitergeben.
Ob Belletristik oder Fachliteratur – der sorgfältige Umgang mit Sprache ist in beiden Bereichen erforderlich. „Dasselbe gilt für den Entwurf einer Verordnung. Als Autorin tüftelt man an Formulierungen, um Inhalte auf den Punkt zu bringen.“
Dass Caroline Lechner-Hartlieb heute keine medizinischen Papers verfasst, wie es der familiäre Hintergrund nahegelegt hätte, liegt an einer Bauchentscheidung fürs Jus-Studium. Eine Entscheidung, die sie niemals bereut hat. „Wichtig ist der Spaß an der Sache. Das versuche ich auch den Studierenden mitzugeben.“
Sämtliche Titel von Caroline Lechner-Hartlieb können Sie im MANZ Webshop bestellen.
Publikationen von Caroline Lechner-Hartlieb