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Neu bei MANZ infoDienste: Compliance, check!

Mit dem Compliance-Screening wurde eine weitere Dienstleistung in die MANZ infoDienste integriert. Damit lassen sich etwaige Compliance-Risiken von Geschäftspartner:innen automatisiert überprüfen und dokumentieren.
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Checkliste Compliance
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Compliance, check!
Für die Überprüfung auf Knopfdruck im Rahmen des Compliance-Screenings arbeitet MANZ mit dem führenden Anbieter von Wirtschaftsinformationen, der Compass-Gruppe, zusammen.
Redaktion
MANZ
Datum
31. Juli 2025

Schon bislang bündelten die MANZ infoDienste eine Vielzahl praktischer Anwendungen. Neu mit Juli 2025 sind Compliance-Screenings, um potenzielle Compliance-Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Dies kann beispielsweise Korruption, Betrug, Wettbewerbsverstöße, Datenschutzverletzungen oder Geldwäsche umfassen.

„Gerade Anwaltskanzleien haben die Verpflichtung, ihre Klientinnen und Klienten regelmäßig zu überprüfen und dies zu dokumentieren“, weiß Produktmanager Thomas Kauderer. „Eine manuelle Überprüfung verursacht dabei nicht nur einen enormen Arbeitsaufwand, sondern ist auch fehleranfällig.“

„Manuelle Screenings sind aufwändig und fehleranfällig. Bei uns erfolgt die Überprüfung auf Knopfdruck.“

THOMAS KAUDERER, MANZ

Screening auf Knopfdruck

Im Rahmen des Compliance-Screenings erfolgt die Überprüfung auf Knopfdruck. MANZ arbeitet dazu mit dem führenden Anbieter von Wirtschaftsinformationen, der Compass-Gruppe, zusammen.

Zu unterscheiden ist zwischen der Überprüfung von Unternehmen sowie von relevanten Personen im Unternehmen (Geschäftsführung, Mitarbeitende in risikoreichen Bereichen). Der automatisch erstellte Report gliedert sich jeweils in ein Deckblatt mit Basisdaten und einer Übersicht. Auf den weiteren Seiten wird das Ergebnis im Detail dargelegt. Im Anhang finden sich außerdem Informationen zur Vorgehensweise in den jeweiligen Prüfbereichen.


Unternehmen unter der Lupe

Im Fall von Firmen werden die folgenden Bereiche überprüft:

● Sanktionen
● wirtschaftliche Eigentümer
● Insolvenzen
● Scheinunternehmen
● Russland-Bezug
● Jahresabschluss

Die Farbgebung macht auf einen Blick deutlich, welche Bereiche der näheren Aufmerksamkeit bedürfen. Nicht kritisch eingestufte Ergebnisse werden grün, Compliance-kritische Ergebnisse hingegen rot gekennzeichnet.


Blick in die Sanktionslisten

Als Recherchequellen dienen unter anderem die Sanktionslisten von EU, UNO, USA, Großbritannien, der Schweiz und von Australien. Ein möglicher Russland-Bezug ist insbesondere im Fall öffentlicher Aufträge oder von Geldtransfers relevant. Zur Überprüfung, ob es sich um ein Scheinunternehmen handelt, wird die entsprechende Liste des Finanzministeriums gemäß Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) § 8 herangezogen. 

Geprüft wird unter anderem auch, wann die letzten drei Jahresabschlüsse des Unternehmens eingereicht wurden. Wird die Einreichfrist von 14 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres überschritten, werden die betroffenen Geschäftsjahre rot gekennzeichnet. Zusätzlich werden sämtliche im Firmenbuch eingetragenen und durch die Compass-Redaktion recherchierten Personen des Unternehmens überprüft.


Compliance-Report zu Personen

Auch bei der Abfrage natürlicher Personen wird ein Compliance-Report erstellt. Gegliedert ist dieser analog zum Compliance-Screening bei Unternehmen. Für Basisdaten werden Datenquellen wie „Firmen“, „Gewerbe“, „Vereine“ und „freiberufliche Tätigkeiten“ verarbeitet. Angezeigt werden nur Informationen, die im Moment der Abfrage laut Register aktiv ausgeübt werden.

Folgende Bereiche werden überprüft:

● Sanktionen
● PEP (politisch exponierte Person)
● Insolvenzen
● Russland-Bezug


PEP – Politisch Exponierte Person

Auch hier erfolgt eine Kennzeichnung nach dem Ampelschema. Eine orange Kennzeichnung weist zusätzlich auf politisch exponierte Personen hin. Dabei handelt es sich gemäß § 2 (6) Finanzmarkt-Geldwäschegesetz um natürliche Personen, die ein hochrangiges Amt innehaben oder ein öffentliches Amt ausüben, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist. Unmittelbare Familienmitglieder bzw Personen mit einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zu einer politisch exponierten Person können selbst als PEP eingestuft werden.

Für den Insolvenzvermerk wird die Ediktsdatei des Justizministeriums herangezogen, um zu prüfen, ob eine bestehende Insolvenz oder eine offenkundige Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ausgegeben werden Aktenzahl, Verfahrenstyp und das betraute Gericht.

„Unsere Compliance-Screenings nehmen Anwaltskanzleien und Unternehmen sowie Steuerberaterinnen und -beratern und Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern mühevolle Routinetätigkeiten ab.“

THOMAS KAUDERER, MANZ

Von Anwaltei bis Steuerberatung

„Ein Screening kann intern durch Compliance-Beauftragte oder durch externe Expert:innen wie Wirtschaftsprüfer:innen oder Rechtsanwält:innen durchgeführt werden“, erklärt Kauderer. Als Zielgruppe der neuen MANZ-Dienstleistung sieht er neben bestehenden Kund:innen aus Anwaltskanzleien und Unternehmen etwa auch Versicherungen und Banken sowie natürlich Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Bearbeiteter und gekürzter Beitrag aus der MANZ-Zeitschrift RECHTaktuell. Mehr über die Vorteile von MANZ Compliance-Screenings erfahren Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Über sämtliche Services der MANZ infoDienste können Sie sich online informieren.

RECHTaktuell 03/2025