Information statt „Cassation“
Die sogenannte „Amtsverschwiegenheit“ kann in Österreich auf eine lange Tradition zurückblicken. Verfassungsrang bekam die Pflicht von Amtsträgern, dienstliche Informationen nicht weiterzugeben, vor ziemlich genau 100 Jahren: Am 1. Oktober 1925 wurde dieses Prinzip im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz verankert.
Sein Geist durchweht schon ein Handschreiben Kaiser Franz des I. vom 22. Jänner 1793 an seinen Hofkanzler, den „lieben Grafen Palffy“: „Da für die Verhandlung der Geschäffte nichts nothwendiger als die Verschwiegenheit ist, so werden Sie dem Ihnen untergeordneten Personali ohne Unterschied deß Standes, Ranges und Karackters die genaueste Beobachtung der Verschwiegenheit in allen Ihnen unter die Hände kommenden Geschäffte auf das nachdrücklichste einbinden und zugleich demselben in Meinem Nahmen bekannt machen.“ Bei Zuwiderhandeln solle ohne Nachsicht „mit der Cassation fürgegangen“ werden.
„In der Praxis wurde die Amtsverschwiegenheit strenger gelebt, als es die verfassungsrechtliche Regelung erfordert hätte“, erklärt Florian Lehne in unserer Coverstory. Der wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität der Bundeswehr München verfasste einen ersten Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz gemeinsam mit Franz Koppensteiner, stellvertretender Leiter der Abteilung V/4 im Verfassungsdienst, und Hans Peter Lehofer, dem Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs. Was das Werk nebst größtmöglicher Aktualität und hohem Praxisbezug auszeichnet, sind die unterschiedlichen Sichtweisen von Lehre, Verwaltung und Rechtsprechung auf ein Thema.
Informationsoffensive zum Informationsfreiheitsgesetz
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 wird der Kurzkommentar zum IFG bereits gedruckt sowie in der RDB Rechtsdatenbank verfügbar sein. Schon erschienen ist das „Praxishandbuch Informationsfreiheitsgesetz“ der Autor:innen Karlheinz Moick, Monika Slunsky und Maximilian Kallinger, das mit verständlichen Erläuterungen, zahlreichen Praxisbeispielen und übersichtlichen Checklisten aufwartet. Mit dem Handbuch soll es jenen, die vom IFG und dessen Umsetzung betroffen sind, ermöglicht werden, sich im neuen Rechtsrahmen sicher zu bewegen.
Mit den Autor:innen des Praxishandbuchs plauderte MANZ-Redakteurin Elisabeth Maier in einer Folge unseres RECHTaktuell-Podcasts. Erfolgreich über die Bühne gegangen ist zudem die Intensivtagung der MANZ Rechtsakademie „Informationsfreiheit für alle Praxisanwender:innen“.
Kurz: Der Kommunikation der staatlichen Vollziehung und staatsnaher Unternehmen mit der Öffentlichkeit und den Bürger:innen steht eine Zeitenwende bevor. Der MANZ Verlag und seine hochkompetenten Autor:innen begleiten diese mit aktuellen Informationen und messerscharfen Analysen aus erster Hand.
Hier finden Sie alle Artikel der RECHTaktuell 4/2025. Die ungekürzten Beiträge lesen Sie im ePaper der aktuellen Ausgabe.