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Zeller Kommentar: A steht für Arbeitsrecht

Matthias Neumayr und Gert-Peter Reissner haben eigentlich fast zu jeder Zeit ein Mitglied der „Zeller Familie“ in Arbeit – und das nun schon seit 2006. Vor knapp 20 Jahren nämlich wurde der „Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht“ bei einer Buchpräsentation am Obersten Gerichtshof vorgestellt.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
29. September 2025

2011 folgte die zweite, 2018 eine dritte Auflage. Dazwischen, im Jahr 2010, erblickte das Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln das Licht der Fachwelt. Auch dieses erschien 2019 in zweiter Auflage. 2014 kam das Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen hinzu.


Öffentliches Dienstrecht: Beitrag zur Rechtsentwicklung

Vor zwei Jahren zierten die hochaktiven Herausgeber Neumayr und Reissner das Cover der MANZ-Zeitschrift RECHTaktuell. Grund dafür: der Zeller Kommentar zum Öffentlichen Dienstrecht. Erschienen waren die ersten 3.000 Seiten des Faszikelwerks Ende 2022. Ausständig sind derzeit noch einige weitere Paragrafen; diese sollen in absehbarer Frist nachfolgen.

Die beiden möchten damit nicht zuletzt einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechtssystems leisten. „Mit dem Kommentar zum Öffentlichen Dienstrecht wollen wir die Rechtsordnung in diesem Bereich wissenschaftlich ausleuchten, um so den Diskurs sowie den Austausch zwischen Rechtssuchenden und Rechtsanwendern in Gang zu setzen“, erklärt Reissner, der das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Graz leitet.

„Nahezu alle Autorinnen und Autoren der ersten Auflage des Zeller Kommentars sind auch bei der vierten Auflage mit dabei.“
MATTHIAS NEUMAYR, JKU LINZ

Mehr Autor:innen, mehr Umfang

Gerade auch bei der schreibenden Zunft erweist sich die Zeller Familie als zugkräftige Marke, wie sich insbesondere am Kommentar zum Arbeitsrecht zeigt: „Nahezu alle Autorinnen und Autoren des Erstlings sind auch bei der vierten Auflage wieder mit dabei“, freut sich Neumayr. 

Die Autorenschar wuchs seit Beginn von 19 auf nunmehr 24 an. „Die Neuzugänge entstammen mehrheitlich der jüngeren Generation.“ Die Bearbeiter:innen kommen aus allen wichtigen Bereichen des Arbeitsrechts – von Universitäten, Kammern und Gewerkschaften über die Rechtsanwaltschaft bis zu Ministerium und Gericht. Neumayr selbst wirkte ab 2001 als Hofrat des OGH und ist nun als Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der Johannes Kepler Universität Linz sowie als Richter am Obersten Gerichtshof des Fürstentums Liechtenstein tätig.

„In der neuen Struktur führt der Kommentar durch das Alphabet des Arbeitsrechts – von A wie ABGB bis V wie VKG.“
GERT-PETER REISSNER, UNIVERSITÄT GRAZ

Zwei Bände, 4.000 Seiten

Mit der vierten Auflage gingen die Herausgeber von einer thematischen zu einer alphabetischen Gliederung über. Tatkräftig unterstützt wurden sie dabei von Lektorin Elisabeth Stinauer.

„Das hat vor allem pragmatische Gründe“, so Reissner zur neuen Struktur. „Damit wird es möglich, die gut 4.000 Seiten auf zwei gleich große Bände zu verteilen.“ Der Kommentar führt somit durch das Alphabet des Arbeitsrechts – von A wie ABGB bis V wie VKG.


Neu dabei: Kündigungsfrühwarnsystem

Einen „weißen Fleck in der Zeller Familie“ ortete Neumayr beim RECHTaktuell-Gespräch für die Coverstory des Jahres 2023 bei dem gerade für Praktiker:innen hochrelevanten Kündigungsfrühwarnsystem. Mit der vierten Auflage wird auch diese publizistische Lücke geschlossen.

Wesentliche inhaltliche Ergänzungen betreffen die Novellen im Kündigungsrecht des § 1159 ABGB, das Entgeltfortzahlungsrecht von Angestelltengesetz und ABGB, das Recht der Elternkarenz nach Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz sowie das Recht der Bildungskarenz. Inkludiert sind nun auch die Novellen zur Umsetzung der Transparenz-Richtlinie im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz sowie die Telearbeits-Novelle aus dem Vorjahr.


Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht

Viele Leitentscheidungen gab es seit der dritten Auflage zu Problemen sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Ein weißer Fleck bleibt nach wie vor bestehen: „Wir haben überlegt, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz mitaufzunehmen. Das Thema ist jedoch so umfangreich, dass es einen eigenen Zeller Kommentar rechtfertigen würde“, meint Reissner.

Seitens der Forschung und von den im Arbeitsrecht Tätigen wird die Neuauflage des Zeller Kommentars bereits sehnsüchtig erwartet. „Obwohl die Inhalte über die RDB Rechtsdatenbank rege genutzt werden, war der Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht zuletzt auch als Druckwerk stark nachgefragt“, weiß Neumayr.

Bearbeitete und stark gekürzte Fassung der Workstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Was Matthias Neumayr und Gert-Peter Reissner in ihrer Rolle als Chefredakteure (gemeinsam mit dem JKU-Kollegen Reinhard Resch) des „Journals für Arbeitsrecht und Sozialrecht“ (JAS) planen, lesen Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Den Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht können Sie im MANZ Webshop bestellen.

RECHTaktuell 05/2025