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Coverstory

Große Gesetzesausgabe zum ABGB: Ein wahrer Kraftakt

Fast so traditionsreich wie der Verlag selbst ist die Große Gesetzesausgabe zum ABGB aus dem Hause MANZ. Für die 38. Auflage wurde das Werk auf völlig neue Beine gestellt. Künftig wird es zudem auch online aktualisiert und fortgeführt.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
29. September 2025

Von einem „wahren Kraftakt“ des achtköpfigen Autorenteams spricht Nadine Bösch, Programmmanagerin im Bereich Zivilrecht. Co-Autor Georg Kathrein fällt dazu nicht Herkules, sondern Sisyphos ein: „Es ist uns gelungen, den Felsblock auf den Berg zu rollen. Allerdings besteht in unserem Fall die berechtigte Hoffnung, dass er dort auch stehen bleibt“, meint der ehemalige BMJ-Sektionschef sowie Honorarprofessor der Universität Wien in Bezug auf „Das Große ABGB“.

Ob „Dittrich/Tades“ oder „Kapfer“ (nach den Herausgebern der Jahre 1951 bis 1980) – unter verschiedenen Beinamen begleitete das Werk bis heute Generationen österreichischer Jurist:innen. Eine Traditionslinie, an die sich anschließen lässt. Die Arbeit wird dadurch jedoch nicht weniger, sie wächst mit der Rechtsprechung an.

„Es galt, die traditionsreiche Judikatursammlung fit für die moderne Zeit zu machen. Künftig gibt es eine ergänzende, regelmäßig aktualisierte Online-Publikation.“
JOHANNES STABENTHEINER, UNIVERSITÄT LINZ

Treibende Kräfte und Geburtshelfer:innen

So verstrich schließlich geraume Zeit seit der jüngsten, der 37. Auflage aus dem Jahr 2008. Vom damaligen Team ist nebst Georg Kathrein auch Johannes Stabentheiner noch mit dabei. „Letztlich galt es, nicht nur ein neues Team zusammenzustellen, sondern auch, die traditionsreiche Judikatursammlung fit für die moderne Zeit zu machen“, erzählt der frühere BMJ-Abteilungsleiter und Linzer Honorarprofessor.

Stabentheiner nennt Kathrein als „treibende Kraft“. Dieser hielt „seinen“ ABGB-Teil, Schadenersatzrecht und Eherecht, beständig à jour, in Erwartung einer Neuauflage. Freilich fasste er für diese dann noch das Bereicherungsrecht aus.

Kathrein selbst verweist auf Nadine Bösch und die MANZ-Lektorin Nora Dim. „Diese beiden Verlagsmitarbeiterinnen waren ein echter Glücksfall. Sie haben uns angetrieben und so Geburtshilfe geleistet.“


Autor:innen aus BMJ und Arbeiterkammer

Bei der Autorensuche wurde man gleich mehrfach im Justizministerium fündig: Dietmar Dokalik ist leitender Staatsanwalt und Abteilungsleiter im BMJ, Caroline Mokrejs-Weinhappel wirkt als Staatsanwältin und stellvertretende Abteilungsleiterin sowie Ulrich Pesendorfer als Oberstaatsanwalt, stellvertretender Abteilungsleiter und Leiter der Kompetenzstelle Zentrale Behörde in Kindschafts- und Erwachsenenschutzsachen.

Dazu kommen zwei Vertreter der Justiz mit Bezug zur Sektion I (Zivilrecht): Stefan Schwab ist Richter des Wiener Bezirksgerichts Donaustadt, Thomas Traar wiederum Richter und Vorsteher des Bezirksgerichts Bruck an der Mur. Eine Sonderstellung hat das Arbeitsrecht im ABGB; betreut wird dieses von Klaus Mayr, dem Referenten des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer Oberösterreich.

„Unsere Aufgabe bestand unter anderem darin, die Fülle von Entscheidungen zu sammeln und systematisch zu ordnen.“
CAROLINE MOKREJS-WEINHAPPEL, BMJ

Überblick mit System

Notwendig wurde die Neuaufstellung des „Großen ABGB“ nicht zuletzt durch die Einführung des Rechtsinformationssystems. Stabentheiner: „Die Datenbank zur Dokumentation des heimischen Rechts und der Rechtsprechung ist sehr verdienstvoll und Österreich war in dieser Hinsicht gewiss beispielgebend. Das RIS hat jedoch auch Schwächen und weist Lücken auf.“

Hier zeigt sich der Mehrwert der Neuauflage: Zwar sind auch die RIS-Rechtssätze den einzelnen Paragrafen zugeordnet, sie sind in sich aber kaum gegliedert. „Unsere Aufgabe sahen wir daher darin, die Fülle von Entscheidungen nicht nur zu sammeln, sondern diese auch systematisch zu ordnen und unter möglichst –Überschriften zu gliedern“, erläutert Caroline Mokrejs-Weinhappel.

Schon der erste Punkt, jener der Sammlung, stellte vor erhebliche Herausforderungen. Dietmar Dokalik verweist in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die 2.555 Entscheidungen, die im Bereich des Kindesunterhaltsrechts (§ 231) zu sichten waren: „Mehrheitlich enthält das Werk die Judikatur des Obersten Gerichtshofs. Dort, wo das jeweilige Rechtsgebiet maßgeblich auch durch die Entscheidungen der zweiten Instanz geprägt ist, wie im Kindesunterhaltsrecht oder im Mietrecht, sind diese ebenso berücksichtigt.“

„Wer eine Entscheidungssammlung herausgibt, muss das eigene Ego zurücknehmen.“
DIETMAR DOKALIK, BMJ

Wertneutrale Aufarbeitung

Die 38. Auflage des Großen ABGB umfasst nun gut 4.500 Seiten in zwei Bänden. Um den Umfang zu begrenzen und auf die für die gegenwärtige Praxis maßgeblichen Rechtsschichten zu fokussieren, beginnt man bei 1990. Mit Ausnahmen: Kathrein erwähnt in diesem Zusammenhang Entscheidungen aus dem Grundstücksrecht der 1920er- und 1950er-Jahre, die bis heute ihre Relevanz haben.

„Auch wenn jeder individuell für sich einen Teil des ABGB und damit des Buchs bearbeitet hat, war eine einheitliche Vorgangsweise unverzichtbar“, so Dokalik. Das Um und Auf waren Akribie und Präzision bei gleichzeitigem Verzicht auf Kommentierung und Wertung. „Wer eine Entscheidungssammlung herausgibt, muss das eigene Ego zurücknehmen.“

„Das Große ABGB soll jeder Zivilrechtlerin und jedem Zivilrechtler wertvolle Dienste leisten.“
GEORG KATHREIN, UNIVERSITÄT WIEN

Flaggschiff im Zivilrecht

Kathrein sieht die Zielgruppe sehr breit: „Das Werk sollte jeder Zivilrechtlerin und jedem Zivilrechtler wertvolle Dienste leisten. Insbesondere Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürften darauf zurückgreifen.“ Zeit spare die Aufarbeitung und Kürzung angesichts tendenziell immer länger werdender OGH-Entscheidungen.

Bis zur nächsten Aktualisierung wird es nun nicht mehr 17 Jahre dauern. „Gleichzeitig mit den Druckbänden im Schuber wird das Werk in der Online-Bibliothek der RDB Rechtsdatenbank digital zur Verfügung gestellt“, sagt Stabentheiner. „Künftig werden wir uns zumindest zweimal im Jahr zusammensetzen, um den Normenbestand zu sichten und etwaige Aktualisierungen zu erörtern.“

Bearbeitete und stark gekürzte Fassung der Coverstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Warum der frühere BMJ-Sektionschef Georg Kathrein für Österreich bald mit einer größeren Zivilrechtsreform rechnet, lesen Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe sowie im ePaper. „Das Große ABGB“ können Sie im MANZ-Webshop bestellen.

RECHTaktuell 05/2025