Smart.Recht. – vereinfacht mit smarter KI
Nichts Geringeres als die KI-generierte Erläuterung der hochkomplexen und oft schwer nachvollziehbaren EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) in für Laien und nichtspezialisierte Jurist:innen verständlicher Sprache hat sich das Projektteam von Smart.Recht. zum Ziel gesetzt. Initiiert und gemeinsam mit MANZ umgesetzt wurde es von SFU-Institutsvorstand Wolfgang Zankl.
„Das ist nicht bloß eine Spielerei, die mit einem simplen Prompt erledigt ist, wie ,Verfasse unter Berücksichtigung der Erwägungsgründe und Leitlinien der EU-Kommission zu jedem Artikel der KI-VO einen Text in einfacher Sprache und mit Beispielen‘“, erklärt Zankl. „Es bedurfte struktureller und rechtswissenschaftlicher Vorgaben, Plausibilitätskontrollen, umfangreicher Abstimmungen und Anpassungen sowie zahlreicher Master- und Reprompts, was zeigt, dass auch Werke, die mit generativer KI erstellt werden, urheberrechtlich relevant sein können.“
„Smart.Recht. ist ein Beleg für das juristische Potenzial von KI-Anwendungen. Komplexe Rechtsmaterien werden damit zugänglicher und anwendbarer.“
CHRISTIAN GIENDL, MANZ
Beitrag zur Demokratiepolitik
„Smart.Recht. ist ein Beleg für das juristische Potenzial von KI-Anwendungen und ein Versuch, komplexe Rechtsmaterien zugänglicher und anwendbarer zu machen“, freut sich Christian Giendl, der das Projekt bei MANZ betreute.
Dass dieses auch einen rechtsethischen, demokratiepolitischen, gesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Hintergrund hat, erläutern Zankl und sein Institutsmitarbeiter Marlon Possard in einem demnächst erscheinenden ecolex-Beitrag unter dem Titel „Warum Recht smart werden muss: Über die Komplexitäts- und Demokratiefalle moderner Rechtssetzung“.
Mitstreiter:innen und Unterstützer:innen
Der Beitrag bildet die wissenschaftliche Grundlage des Projekts, an dem weitere Mitarbeitende Zankls beteiligt waren: Florian Wienert, der bei Zankl bereits seine Masterarbeit erfolgreich mit KI-Unterstützung verfasst hatte, kümmerte sich um den zentralen Bereich des ,richtigen‘ Promptings. Dank gebührt ferner Florian Madner, Sarah Dicher, Alexandra Kijek sowie – in der Vorbereitungsphase – Miriam Soliman.
Beifall fand der rechts- und demokratiewissenschaftliche Ansatz bei zwei wesentlichen Playern der heimischen KI-Szene: Microsoft-CTO Harald Leitenmüller und Klaus Steinmaurer, Leiter des Bereichs Telekom und Post der RTR sowie der KI-Servicestelle, verfassten Geleitworte zu „Smart.Recht. – KI-VO einfach erklärt“.
Die Zukunft des Publizierens
KI gibt wichtige Werkzeuge an die Hand. Dass es ohne menschliches Hirnschmalz auch künftig nicht geht, beweist die arbeitsintensive Umsetzungsphase des erfolgreichen Projekts, das zu weiteren Rechtsakten fortgesetzt werden soll.
„Gerade bei Gesetzen und Verordnungen zeigt dieses Experiment, wie die Zukunft des Publizierens aussehen kann – mithilfe technologiegestützter Lösungen, entwickelt und begleitet von Expertinnen und Experten, die ihr fachliches Wissen und ihre menschliche Urteilskraft einbringen“, so MANZ-Geschäftsführer Peter Guggenberger.
Bearbeiteter Beitrag aus der Printausgabe der Zeitschrift RECHTaktuell – hier im ePaper nachzulesen. Mehr zum Projekt Smart.Recht finden Sie auf unserer Webseite.