Der Kommentar zum AVG: In Linz beginnt’s
Manche Gesetzeswerke sind zeitlos. Zu diesen zählt das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, das erstmals 1925 erlassen wurde. Bis dahin war das Verwaltungsverfahren in den Materiengesetzen geregelt.
„Natürlich gab es Anpassungen, aber die Grundstruktur hat Bestand“, meint der emeritierte JKU-Universitätsprofessor Johannes Hengstschläger. „Das zeigt, dass es sich beim AVG um ein sehr gutes Gesetz handelt.“
Der Hengstschläger/Leeb
Hengstschläger selbst beschäftigt sich auch bereits knapp drei Jahrzehnte publizistisch mit dem AVG. „Mitte der 1990er-Jahre trat der Wiener MANZ Verlag an mich heran mit dem Ansinnen, ich solle einen Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz herausgeben“, erinnert er sich.
„Ich habe das Projekt nach Linz getragen und meinen damaligen Assistenten David Leeb gefragt, ob er sich vorstellen könne, daran mitzuwirken.“ Der musste nicht lang überlegen. Und so starteten die beiden schließlich das Langzeitprojekt eines Kommentars zum „Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991“ – nicht als Herausgeber, sondern als alleinige Autoren.
Vom HS-Lehrer zum Unirektor
Sowohl die akademische Karriere Hengstschlägers wie auch jene Leebs ist mit der oberösterreichischen Landeshauptstadt verknüpft. Hengstschläger zog es im zweiten Bildungsweg als einen der ersten Studierenden an die frisch eröffnete Linzer Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, nachdem er zunächst Mathematik und Darstellende Geometrie an Hauptschulen unterrichtet hatte.
Was folgte, schrieb JKU-Geschichte: Hengstschläger wurde Universitätsprofessor, Vorstand des Instituts für Staatsrecht und Politische Wissenschaften sowie schließlich, von 1990 bis 1996, der erste Rektor, der aus der Linzer Universität selbst hervorgegangen war.
Vom Assistenten zum MANZ-Großautor
Über ein Lehrbuch zum Verwaltungsverfahrensrecht kam es zur Zusammenarbeit mit David Leeb. „Dabei merkte ich schnell, welch brillanter Jurist er ist.“ Gemeinsam verfassten die beiden seitdem etwa auch das „Kurzlehrbuch Grundrechte“, das zuletzt 2024 in vierter Auflage erschien.
Schmackhaft machte Hengstschläger seinem Assistenten den AVG-Großkommentar mit dem Hinweis, dass die im Zuge der Abfassung auftauchenden Problemstellungen Stoff für die Habilitation geben würden. Tatsächlich habilitierte sich der heutige JKU-Institutsvorstand und -Vizedekan während der Tätigkeit am Kommentar mit einer 2010 bei MANZ erschienenen Arbeit zu den „Bescheidwirkungen und ihren subjektiven Grenzen nach dem AVG“.
Faszikelwerk inklusive VwGVG
Der AVG-Kommentar erschien zunächst zwischen 2002 und 2009 in vier Teilbänden. Das seit 2014 geltende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz brachte sodann maßgebliche Änderungen in formaler Hinsicht mit sich. Das dafür erforderliche Verfahrensrecht ist damit nicht mehr im AVG geregelt, sondern auch im nunmehr für das Rechtsmittelverfahren maßgeblichen Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz.
Dieser Umstand führte zunächst zu einem Ergänzungsband mit ersten zentralen Bestimmungen des neuen Gesetzes. In der Folge wurde die systematische Einbeziehung des VwGVG durch die 2018 erfolgte Umstellung des Kommentars auf ein Faszikelwerk deutlich erleichtert.
AVG: Sachverständigenbeweis & Verfahrenskosten
Die zweite Auflage soll noch 2026 abgeschlossen werden. Soeben erschienen ist die jüngste Teillieferung, die sich den Paragrafen 47 bis 55a widmet. Thematisch geht es darin unter anderem um den Sachverständigenbeweis sowie um formale Neuerungen durch den Erlass des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes.
Fehlt noch eine Teillieferung zu den Paragrafen 74 bis 82 und damit insbesondere zur Thematik der Verfahrenskosten. Zusätzlich werden bereits bearbeitete Judikate der Erstauflage stets durchgesehen, auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls durch neue Entscheidungen ergänzt oder ausgetauscht.
Gern gelesen, viel zitiert
Die Arbeitsteilung mit dem in Wien ansässigen Hengstschläger erfolgt nach Paragrafen: „Die Assistentinnen und Assistenten am Institut sammeln die dazugehörigen Judikate und die relevante Literatur und schicken mir das Ganze.“
Danach studieren die beiden Autoren die Kommentierungen des jeweils anderen, machen wechselseitig Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, diskutieren darüber und finden – so erforderlich – zu einer gemeinsamen Lösung. „Eben dies zeichnet das Werk aus, dass es aus einem Guss ist“, ist Leeb überzeugt. „Stil und Umfang der einzelnen Kommentierungen passen zueinander.“
Das schätzt auch die Leserschaft. Der AVG-Großkommentar ist seit Jahrzehnten höchst erfolgreich, ob nun als gebundenes Buch, als Faszikelwerk oder als Online-Publikation. Viel zitiert wird er vom Verwaltungsgerichtshof und von den Verwaltungsgerichten. „Das AVG kommt in den meisten behördlichen Verfahren zur Anwendung. Entsprechend weit gefasst ist der Einsatzbereich des Werks.“
Bearbeitete und stark gekürzte Fassung der Coverstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Weshalb die Regelungen um die Beschwerdevorentscheidung einer „Denksportaufgabe“ gleichen und neue Gesetze tendenziell komplizierter statt verständlicher werden, erzählen die Kommentar-Autoren im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Das Faszikelwerk AVG-Kommentar können Sie im MANZ-Webshop abonnieren.