Kalkuliertes Risiko
Als FMA-Abteilungsleiter befasst sich Stephan Korinek unter anderem mit Risiken in der Versicherungsbranche. Darüber hinaus zeichnet er für den einzigen umfassenden Kommentar zum Versicherungsaufsichtsgesetz mitverantwortlich.
Man kennt Stephan Korinek im Café Dommayer. „Das liegt nicht daran, dass ich so oft im Kaffeehaus bin, sondern dass meine Familie schon so lange hier in Hietzing verwurzelt ist“, lacht er. Ehe er sich setzt, grüßt er freundlich die älteren Damen am Nebentisch und tauscht einige Worte über gemeinsame Bekannte aus.
Der FMA-Manager arbeitet heute im Home Office, wenige Straßenzüge entfernt. „Ich bereite einen Vortrag für eine morgen stattfindende Veranstaltung von EIOPA vor“, erzählt er. Die Online-Events der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung locken hunderte Interessierte aus der Branche.
Wenn einer eine Reise tut
Danach geht es für drei Wochen auf Reise, Stationen sind unter anderem die Atacama-Wüste in Chile und die Osterinsel. „Ich lerne gern neue Weltregionen kennen, das erweitert den Horizont.“ Zu den eindrucksvollsten Fernzielen bislang zählten Äthiopien und Australien.
Weil berufliche Herkunft verpflichtet, besuchte Korinek dort auch den architektonisch beeindruckenden Supreme Court of Victoria. Im Fall des Law Courts in Vancouver war es ein anderes Detail, das ihn interessierte: „Hier sind die Türen zu den Verhandlungssälen nur geschlossen, wenn gerade keine Verhandlung ist. Sonst bleiben sie offen. Eine andere Rechtskultur eben.“
Eine Karriere im Recht war für den jungen Korinek vorgezeichnet, sollte man meinen. Vater Karl Korinek war Universitätsprofessor in Graz und Wien sowie ab 1978 Mitglied und zwischen 2003 und 2008 Präsident des Verfassungsgerichtshofs.
Der Sohn entwickelte jedoch eine Neigung zur Mathematik. „Erst in meiner Bundesheerzeit habe ich in eine Einführung in die Rechtswissenschaft von Theo Mayer-Maly hineingelesen. Da merkte ich: Das Systematische liegt mir. Recht hat viel mit Struktur zu tun.“
Stephan Korinek begann ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 1999 promovierte er mit einer Dissertation zur Rechtsaufsicht über Versicherungsunternehmen.
Die für seine spätere Berufslaufbahn so prägende fachliche Spezialisierung verdankt er einem Zufall. „Während meines Doktoratsstudiums arbeitete ich als Assistent von Universitätsprofessor Attila Fenyves, einem Doyen des Versicherungsrechts.“
„Das Systematische liegt mir. Recht hat viel mit Struktur zu tun.“
STEPHAN KORINEK
Versicherungsrecht ist spannend
Die Nähe zur (Versicherungs-)Mathematik kam seinen vielfältigen Begabungen entgegen. Als trocken empfand er die Materie niemals: „Das Versicherungsrecht ist im Spannungsfeld zwischen Privatrecht, Öffentlichem Recht und Europarecht angesiedelt. Entsprechend vielfältig sind die Fragestellungen.“
Die Verfolgung einer akademisch-wissenschaftlichen Karriere lag vielleicht dann doch zu nah am Beruf des Vaters. Korinek strebte in die Praxis, absolvierte ein Gerichtsjahr und wurde Rechtsanwaltsanwärter in einer großen Kanzlei.
2001 bot sich Gelegenheit, in der Rechtsabteilung der neu gegründeten E-Control einzusteigen. „Ich war Mitarbeiter Nummer 16“, erinnert er sich und beschreibt die Aufbruchsstimmung durch die zeitgleiche Liberalisierung des Energiemarkts.
Ein Angebot der Finanzmarktaufsicht brachte ihn seinem wissenschaftlichen Spezialgebiet wieder näher. Korinek übernahm die Rechtsaufsicht über Versicherungen sowie später auch Pensionskassen.
Auch das Versicherungsrecht war in den 1990er Jahren liberalisiert worden. „Es reizte mich, die Vollziehung bei der Entwicklung einer kundenorientierten und modernisierten Versicherungslandschaft mitzugestalten.“
Heute ist Korinek in der FMA Abteilungsleiter der Abteilung II/2 (Behördliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen) sowie stellvertretender Bereichsleiter des Bereichs II (Versicherungs-, Pensionskassen- und Vorsorgekassenaufsicht). Ihm obliegen Rechts- und Finanzaufsicht, aber auch Bewusstseinsbildung und Kommunikation.
„Wir versuchen – wo möglich – präventiv zu agieren“, schildert er. Daher werden regelmäßig Finanzmarktanalysen, Stresstests und Vorortprüfungen durchgeführt.
Letztlich geht es nebst Konsumentenschutz um Risikomanagement. „Das Management von Risiken gehört zur DNA eines Versicherungsunternehmens, insofern sind die Interessen von FMA und Beaufsichtigten oft durchaus im Gleichklang.“
Lehren und Schreiben
Auch mit dem Energierecht befasst sich Korinek wieder, jetzt als Mitglied der Regulierungskommission der E-Control. Nebenberuflich ist er zudem der Lehre verbunden geblieben. Jedes zweite Semester hält er an der Universität Wien eine Vorlesung über die „Grundzüge des Versicherungsaufsichtsrechts“.
Zu publizieren hat er niemals aufgehört. „Beiträge für Zeitschriften oder Buchpublikationen zu verfassen, kostet zwar das eine oder andere Wochenende, aber es schärft den Geist und ist ein wertvolles Training.“
Seit 2016 gibt er den Großkommentar zum Versicherungsaufsichtsgesetz gemeinsam mit Gerhard und Stanislava Saria heraus – ein Faszikelwerk, dessen jüngste Lieferung im August des Vorjahres an Abonnent:innen ging.
Nach Überarbeitung der europäischen Solvency-II-Richtlinie sind für Anfang 2027 Gesetzesänderungen in Österreich zu erwarten. „Im Anschluss werden wir den Kommentar zeitnah auf den neuesten Stand bringen“, sieht Korinek fürs kommende Jahr wieder einiges an geistigem Hochleistungssport auf das Herausgeber- und Autorenteam zukommen.
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