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Kommentar zu EUV und AEUV: 30 gute Gründe zum Feiern

Vor 30 Jahren trat Österreich der EU bei. Seit 22 Jahren erscheint der Kommentar zum EUV und AEUV. Ende 2025 wird das Werk um sieben neue Lieferungen erweitert. Wenn das kein Grund zum Feiern ist!
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
01. Dezember 2025

Karl Stöger begleitete das MANZ-Werk von Anbeginn. „Begründet wurde der Kommentar – damals noch als Kommentar zum EUV und EGV – im Jahr 2003 von Heinz Mayer als Alleinherausgeber. Schon bei den ersten Lieferungen durfte ich ihm als Redaktionsassistent zur Seite stehen“, erzählt der Universitätsprofessor für Medizinrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien.

Mit den 2009 beschlossenen Reformen des Vertrags von Lissabon wurde aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Bestehen blieb der Vertrag über die Europäische Union (EUV). Im selben Jahr trat Stöger eine Professur an der Karl-Franzens-Universität Graz an. In der Folge übernahm er auch die Mitherausgeberschaft am Kommentar.

„Ob in Print oder in der RDB – das Werk zum EUV und AEUV ist als der österreichische Kommentar zum Thema bestens etabliert.“
THOMAS JAEGER, UNIVERSITÄT WIEN

Co-Herausgeber mit europäischer Perspektive

Ende 2014 schließlich beendete Mayer mit seiner Emeritierung auch die Tätigkeit am Kommentar zum EUV und AEUV. Stöger: „Ich machte mich auf die Suche nach einem im Europarecht versierten Nachfolger und fand in Thomas Jaeger meinen Wunschkandidaten.“

Seit 2016 ist Thomas Jaeger, damals bereits Universitätsprofessor für Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien sowie stellvertretender Institutsvorstand, als Herausgeber mit an Bord. Die europäische Perspektive bringt er auch in geografischer Hinsicht ein: Seit 2021 wirkt er zusätzlich als externer Professor am Collège d’Europe im belgischen Brügge.
 

Großkommentar mit 70 Autor:innen

In den vergangenen Jahren hat sich das Faszikelwerk vom Kommentar zum Großkommentar gewandelt. „Als einziger Kommentar zum Thema mit Österreichbezug bzw. unter Berücksichtigung der heimischen Judikatur und Literatur halten wir im Hinblick auf inhaltliche Tiefe und Nachweisapparat mit ausführlichen Kommentierungen deutscher Provenienz mit“, so Jaeger.

Ohne den beachtlichen Pool von rund 70 kompetenten Fachautor:innen wäre dieses unverzichtbare Werk nicht zu stemmen. Zur Seite stehen den Herausgebern engagierte Redaktionsassistent:innen – zuletzt Kerstin Schatz (Universitätsassistentin prae doc am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien), Adnan Tokić (Universitätsassistent post doc ebendort) und Hannah Wex (Universitätsassistentin prae doc am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien).

„Zu Beginn der Nullerjahre hat das Europarecht viele versteinerte Bereiche der heimischen Rechtsordnung aufgebrochen – das ist ein Verdienst der EU.“
KARL STÖGER, UNIVERSITÄT WIEN

Von Unionsbürgerschaft bis Defizitverfahren

„Wir versuchen stets, für die jeweils anstehende Materie die geeignetsten Autorinnen und Autoren zu gewinnen, um die bestmögliche Kommentierung des Themas zu gewährleisten“, erklärt Stöger. Im Fall der Dezember-Lieferung 2025 handelt es sich dabei um eine Mischung aus heißen Eisen und Dauerbrennern. 

Neu kommentiert wurde unter anderem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. „Ein Bereich, der durch die aktuellen Bedrohungslagen in den Fokus gerückt ist.“ Ein Dauerbrenner wiederum sind Fragen der Unionsbürgerschaft. Frisch überarbeitet sind die Inhalte zur EU-Betrugsbekämpfung. Am aktualisierten Kommentar zur Wirtschafts- und Währungspolitik dürften aus österreichischer Sicht zurzeit insbesondere die Erläuterungen zum Defizitverfahren interessieren.

Rezipiert wird der Großkommentar nicht mehr nur als Druckwerk, sondern auch online über die RDB Rechtsdatenbank. „Ob in Print oder in der RDB – das Werk ist als der österreichische Kommentar zum EUV und AEUV bei der heimischen Leserschaft bestens etabliert“, weiß Jaeger. Wertvolle Dienste leistet er all jenen, die mit dem Europarecht beruflich zu tun haben – seien es Zivil- oder Strafrechtler:innen, Universitätsprofessor:innen oder Praktiker:innen, Vertreter:innen von Behörde oder Anwaltei.


30 Jahre EU-Beitritt

Der EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 und damit vor 30 Jahren prägt nachhaltig das Leben und die Politik in Österreich. Gerade in der jüngeren Vergangenheit drehte sich die öffentliche Diskussion vor allem um Themen wie Bürokratisierung und Überregulierung.

Die positiven Auswirkungen des EU-Beitritts treten dabei zu Unrecht in den Hintergrund, meint Stöger: „Zu Beginn der Nullerjahre hat das Europarecht viele versteinerte Bereiche der heimischen Rechtsordnung erfolgreich aufgebrochen. Bürgerinnen und Bürger profitieren bis heute von mehr Wahlfreiheit, mehr Rechtsschutz und vielen anderen Verbesserungen. All das ist ein Verdienst der Europäischen Union.“

Bearbeitete und stark gekürzte Fassung der Workstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Warum MANZ-Programmmanagerin Hemma Korinek im Werk ein „Fenster zur Welt“ sieht, lesen Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Den Kommentar zum EUV und AEUV können Sie im MANZ Webshop bestellen.

RECHTaktuell 06/2025