Doralt/Hohenwarter: Steuerrecht mit Stil
Als nach Eigendefinition vermutlich einer der „längst dienenden nach wie vor publizierenden MANZ-Autoren“ (erstmals 1972 in der ÖJZ) hat sich Werner Doralt im Laufe der Jahre wohl mit allen Themenbereichen des Steuerrechts befasst. 1978 erschien die erste Auflage vom „Grundriss des österreichischen Steuerrechts“. Doralt hatte das Werk gemeinsam mit Hans Georg Ruppe, dem Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der Universität Graz, begründet.
Heute wird der „Grundriss“ von Gunter Mayr, Sabine Kirchmayr und Tina Ehrke-Rabel weitergeführt. Daniela Hohenwarter-Mayr bearbeitet den Bereich des Internationalen Steuerrechts.
Vom Grundriss Steuerrecht zum Überblick Steuerrecht
Ursprünglich in erster Linie als Lehrbuch gedacht, erwies sich der Grundriss bald als unentbehrliches Nachschlagewerk auch für Praktiker:innen. „Es gab zu dieser Zeit zwar mehrere Kommentare, aber kein Buch, das das Steuerrecht umfassend abbildete und auch die sonstige Literatur einarbeitete“, erinnert sich Doralt.
In der Folge nahm der Umfang des Grundrisses beständig zu. Im Semester 1999/2000 wurde Steuerrecht an Österreichs juristischen Fakultäten vom Wahlpflichtfach zum Pflichtfach mit entsprechend verringerter Stundenzahl. „Damit wuchs der Bedarf nach einem Lehrbuch, das das Steuerrecht auf das Wesentliche reduziert, übersichtlich und leicht verständlich darstellt.“
Doralt machte sich daran, einen „Systematischen Überblick“ zum Steuerrecht zu verfassen, der seit dem Jahr 2000 jährlich neu erscheint. Obwohl die Fülle des Materials von Jahr zu Jahr anwächst, weist die im Februar 2025 erschienene 26. Auflage inklusive Stichwortverzeichnis lediglich schlanke 300 Seiten auf.
Inklusive AbgÄG 2024 und PrAG 2025
Inhaltliche Stärke bei größtmöglicher Prägnanz ist hier Programm. „Wir versuchen jedes Jahr aufs Neue, die Dinge auf den Punkt zu bringen“, so Doralt. „Das kann durchaus auch zur Sucht werden.“ Und es ist eine Herausforderung, die sich durch den Erscheinungsrhythmus jedes Jahr aufs Neue stellt.
Mit der aktuellen Auflage ist die Übergabe an Hohenwarter-Mayr in operativer Hinsicht erfolgt. Doralt begleitete aber auch die Neuauflage. Neu aufgenommen wurden das Abgabenänderungsgesetz 2024, das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 und die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung sowie die aktuelle Rechtsprechung.
Das aktuellste Werk zum gesamten Steuerrecht
Von einem Lehrbuch zu sprechen, dürfte angesichts der Nutzung des „Systematischen Überblicks“ einmal mehr zu kurz greifen. Wieder sind es die Praktiker:innen, die den Titel nebst den Studierenden für sich entdeckt haben. Ist die Aktualität doch unübertroffen.
Zudem ermöglicht es das Werk, sich rasch einen Überblick über ein Thema zu verschaffen. Wer an der Entstehungsgeschichte einer Bestimmung interessiert ist oder mehr Hintergrundwissen und Details benötigt, wird im „kleinen Lehrbuch“ auf die entsprechenden Kapitel des „großen Lehrbuchs“ verwiesen.
Sprache und Recht
Hohenwarter-Mayr bestätigt das Suchtpotenzial der Arbeit am Buch. „Noch während ich am Umbruch der einen Auflage sitze, fallen mir schon wieder Optimierungen oder Ergänzungen für die nächste Auflage ein. Schon jetzt habe ich einen Ordner ,Steuerrecht 2026‘ am Computer, in den ich inhaltliche, strukturelle und stilistische Ideen eintrage.“
Gerade zu letzterem Punkt, zum Stil nämlich, liefert Doralt wichtige Inputs. Seit vielen Auflagen ist dem systematischen Überblick eine kleine Stilfibel vorangestellt.
Das große Vorbild war dabei der Universitätsprofessor und Rechtsanwalt Fritz Schönherr, der unter anderem als Erster ein Legistikseminar an der Universität anbot. Doralt: „Seine Beiträge habe ich mit großem Interesse gelesen. Da schrieb einer für juristische Zeitschriften über die deutsche Sprache!“ Gesammelt sind die Aufsätze und Vorträge Schönherrs im MANZ-Titel „Sprache und Recht“ zu finden.
Anregungen aus der Lehre
Hohenwarter-Mayr greift bei ihren Überarbeitungen auch Anregungen aus ihrer Lehrtätigkeit auf. „Was ist im Unterricht unklar, bei welchen Themen wird nachgefragt? Daran merke ich, wo man im Buch noch nachschärfen könnte oder wo ein Beispiel zur Verdeutlichung gut wäre“, erzählt die Vorständin des Instituts für Recht der Wirtschaft der Universität Wien.
Studierende und Praktiker:innen wissen dies zu schätzen. „Besonders freut es mich, wenn ich E-Mails bekomme, in denen sich mir unbekannte Leser:innen bedanken. Zuletzt hat mir ein Leser geschrieben, welch gute Dienste ihm das Buch bei der Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung geleistet hätte. Wenn ich so etwas lese, weiß ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
Bearbeitete und gekürzte Fassung der Workstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Über die steuerrechtlichen Wünsche der beiden Expert:innen an die aktuelle Regierung lesen Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Der Kommentar zum „Steuerrecht 2025“ können Sie im MANZ Webshop bestellen.