Der Problemlöser am OGH
Martin Weber ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs, Oberstrichter am OGH Liechtenstein, Lehrbeauftragter der Universität Innsbruck und MANZ-Autor.
Das Interview mit dem MANZ-Autor des Monats findet gegen Ende des heißesten Sommers aller Zeiten per Videocall statt. Den Temperaturen entsprechend sitzt Martin Weber im ärmellosen T-Shirt in seinem Homeoffice in Innsbruck. „SOAD EU/UK 2026“ ist darauf zu lesen. „Der Auftritt von ,System of a Down‘ im Juni in Berlin war eines der besten Konzerte, die ich jemals besucht habe“, erklärt der MANZ-Autor, der dafür gemeinsam mit Freunden für drei Tage nach Berlin reiste.
Abseits seines musikalischen und sportlichen Ausgleichs bewegt den Hofrat des Obersten Gerichtshofs insbesondere das Zivilrecht in seiner gesamten Breite. Dabei war die juristische Karriere alles andere als vorgezeichnet.
Nach dem Besuch des Bundesgymnasiums in der Innsbrucker Sillgasse begann Weber ein Studium der Geschichte und der Politikwissenschaften an der Universität Innsbruck. Quasi als Absicherung inskribierte er zusätzlich Rechtswissenschaften. „Mein Vater meinte, ich solle auch ein Studium absolvieren, mit dem sich später etwas anfangen lässt.“
Von der Geschichte zur Juristerei
Weber hatte keine konkrete Vorstellung vom Rechtsstudium, kam jedoch schnell auf den Geschmack: „Das Geschichte- und Politikwissenschaftsstudium, das im ersten Semester auf Methodologie fokussiert war, empfand ich als langatmig. Die Lehrveranstaltungen der Professoren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät waren hingegen lebendig und spannend.“ Seinem bis heute anhaltenden Interesse an der Antike konnte er unter anderem im Fach „Römisches Recht“ nachgehen.
War es zunächst der Vater gewesen, der den Sohn zum Jus-Studium angeregt hatte, so sprang der Funke alsbald wieder auf diesen zurück: „In der Pension studierte mein Vater, der beruflich Gendarm gewesen war, selbst Rechtswissenschaften und schloss mit einem Doktorat ab.“
Die akademische und publizistische Laufbahn Webers ist eng mit der Person Bernhard Königs verknüpft. Der emeritierte Universitätsprofessor und ehemalige Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren betreute bereits Webers Diplomarbeit, die in zwei Teilen in der Österreichischen Richterzeitung erschien.
Von ihm kam auch die Anregung zur Dissertation, die sich einem relevanten Thema anhand eines anekdotischen Geschehens annahm: Ausgehend vom Fall eines Herrn, der in einem Nachtclub übermäßig dem Sekt zugesprochen hatte, ging es um die Frage der Bestimmung des Zeitpunkts der Geschäftsunfähigkeit gemäß § 273 der Zivilprozessordnung.
„Mir ist es ein Anliegen, meine Erkenntnisse aus der Praxis an Studierende wie auch an Leserinnen und Leser weiterzugeben.“
MARTIN WEBER
Uni oder Gericht – oder beides?
Nach dem Doktorat wollte Weber eigentlich an der Universität bleiben, eine Assistentenstelle hatte sich aufgetan. In seiner Zeit als Rechtspraktikant am Bezirksgericht Innsbruck wurde ein Ausbildungsrichter zum Förderer: „Er sah in mir das Talent zum Lösen praktischer Rechtsprobleme und motivierte mich.“
Was folgte, war eine Richterkarriere, die man „so nicht planen“ kann, wie der Jurist selbst bekennt: 2005 wurde er zum Richter ernannt. Knapp vier Jahre betreute er nationale und europäische Projekte in der Zivilrechtssektion des Justizministeriums. Es folgten zwei Jahre im Bereich des Außerstreitrechts am Bezirksgericht Innsbruck. Nach weiteren sechs Jahren am Landesgericht Innsbruck, wo er unter anderem eine Zivilabteilung leitete, wurde er 2017 erst 40-jährig Richter am Oberlandesgericht Innsbruck.
Seit Mitte 2021 wirkt Martin Weber nun als Hofrat des Obersten Gerichtshofs. Er ist damit nach einem Vierteljahrhundert der erste Richter des OLG Innsbruck, der von dort an den OGH berufen wurde. Seit Jahresbeginn ist er darüber hinaus Oberstrichter am Obersten Gerichtshof in Liechtenstein.
Der Lehre blieb Weber stets verbunden: Zwischen 2006 und 2019 war er Lektor für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an der Fachhochschule Joanneum Graz. Bis heute ist er Lehrbeauftragter am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren an der Universität Innsbruck, wo ihm im November die Würde eines Honorarprofessors verliehen wird. „Mir ist es wichtig, meine Erkenntnisse aus der Praxis an Studierende weiterzugeben, damit sie die mitunter sperrige Materie besser verstehen.“
Ein Standardwerk in den besten Händen
Die gesamte Rechtszunft profitiert vom publizistischen Wirken des OGH-Hofrats. „Es war für mich eine besondere Ehre, als Bernhard König an mich herantrat und fragte, ob ich die sechste Auflage der ,Einstweiligen Verfügungen im Zivilverfahren‘ gemeinsam mit ihm verfasse“. Das Standardwerk erschien nunmehr – umfassend aktualisiert – in siebter Auflage. Berücksichtigt werden unter anderem die geänderte Rechtslage im Familienrecht, die Neuerungen durch das Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz und die aktuelle Judikatur.
Auch an der jüngsten Auflage des ABGB-Großkommentars der Herausgeber Meinhard Lukas und Andreas Geroldinger arbeitete Martin Weber mit. Er befasste sich mit den Regelungen zu Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).
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