Autorschaft im Dialog mit künstlicher Intelligenz

Mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz stellt sich eine zentrale rechtliche Frage: Wer ist Urheber eines Werkes, wenn KI bei seiner Erstellung mitwirkt?

Nach europäischem und österreichischem Urheberrecht kann Urheber nur ein Mensch sein. Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz ist eine persönliche geistige Schöpfung. Diese Maßstäbe prägt auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seit der sogenannten Infopaq-Entscheidung.

Künstliche Intelligenz selbst kann daher keine Urheberrechte erwerben.

In der Praxis wird die Arbeit mit KI jedoch häufig missverstanden. Sie besteht selten darin, dass ein:e Autor:in einen einzelnen Prompt formuliert und den Text anschließend vollständig von einem KI-Programm erstellen lässt.

Tatsächlich entsteht ein Werk meist im Dialog zwischen Autor:in und KI. Autor:innen bringen ihr Fachwissen in Form von Fragen, Kontext und Anweisungen in den Arbeitsprozess ein. Die KI generiert daraufhin Textvorschläge, stellt Zusammenhänge her oder regt neue Perspektiven an.

Diese Vorschläge werden überprüft, verändert oder verworfen. Der Text entwickelt sich dadurch in einem iterativen Arbeitsprozess mit zahlreichen Überarbeitungs- und Reflexionsschritten.

Unter diesen Voraussetzungen bleibt der menschliche Beitrag entscheidend: die Auswahl der Inhalte, ihre Strukturierung, die juristische Einordnung und die redaktionelle Gestaltung.

Autor:innen verantworten damit weiterhin den Inhalt ihrer Werke – und bleiben Instanzen juristischer Expertise.
 

Die Rolle des Verlags

Wenn technische Werkzeuge die Produktion von Inhalten verändern, stellt sich auch die Frage nach der Rolle des Verlags.

Gerade im juristischen Bereich bleibt diese Rolle zentral. Fachverlage bündeln die Expertise ihrer Autor:innen, sichern Qualität und stellen Wissen in einen verlässlichen Kontext.

Der Verlag verbindet Autor:innen mit hoher fachlicher Kompetenz und schafft Orientierung in einer zunehmend komplexen Informationslandschaft.
 

Warum MANZ dieses Pilotprojekt unterstützt

Die urheberrechtliche Einordnung KI-gestützter Werke ist derzeit Gegenstand intensiver juristischer Diskussion. Unterschiedliche Auffassungen stehen nebeneinander, und erst zukünftige Entscheidungen der Gerichte werden klären, wie bestehende urheberrechtliche Maßstäbe auf neue Formen des Publizierens anzuwenden sind. Aktuelle – auch gerichtliche – Tendenzen, die Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl schon vor vielen Jahren durch eine Publikation bei MANZ vorweggenommen hat, gehen freilich in die Richtung, dass bei qualifiziertem schöpferischem Einfluss auch KI-generierte Werke urheberrechtlich relevant sein können. 

Für einen Fachverlag bedeutet das, sich aktiv mit dieser Entwicklung auseinanderzusetzen. Denn künstliche Intelligenz wird die Art, wie Wissen entsteht und publiziert wird, dauerhaft verändern.

Das Pilotprojekt mit Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl ist ein Beitrag zu dieser Auseinandersetzung.

Technologische Innovation verändert nicht nur Arbeitsprozesse. Sie beeinflusst auch die rechtliche Entwicklung selbst. Gesellschaft, Technologie und Recht stehen in einem engen Wechselverhältnis – und das gilt auch für das Urheberrecht im Zeitalter künstlicher Intelligenz.
 

Leitgedanke des Projekts

KI verändert das Publizieren.
Autor:innen bleiben Instanzen juristischer Expertise.
Der Verlag bündelt diese Expertise und steht für Vertrauen – als „Source of Trust“.

 

Kontakt
Smart.Recht.