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ForstG-Kommentar – Buch(en) sollst du suchen

In fünfter Auflage erschien der Kommentar zum Forstgesetz der Autor:innen Christian Brawenz, Martin Bleckmann und Stefanie Reindl. Es handelt sich um das einzige Werk zu diesem wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtigen Rechtsbereich.

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ForstG, Christian Brawenz
© MANZ
Standardwerk zu Forst und Holz
Bundesminister Norbert Totschnig erwarb ein Exemplar des ForstG-Kommentars bei Autor Christian Brawenz und Programmmanagerin Hemma Korinek.
Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
28. Januar 2026

Als „Brotbaum“ der Forstwirtschaft bestimmte die Fichte viele Jahre lang das Bild der heimischen Wälder. Sie könnte neben anderen Baumarten auch in Zeiten des Klimawandels ihre Berechtigung haben, meint Christian Brawenz

Der vom Landwirtschaftsministerium entsandte Attaché für Südosteuropa ist in Forschungsaktivitäten des BFW zum künftigen heimischen Baumbestand involviert. „In knapp 30 Jahren wird das Klima im Waldviertel jenem in Südserbien oder Mazedonien ähneln, wo trotz Trockenheit unterschiedliche Arten von Fichte, Eiche und Schwarznuss gedeihen.“

„Der forstrechtliche Begriff der ,Rodung‘ steht im Konflikt mit Bestimmungen zur ,Entwaldung‘ der EU Deforestation Regulation.“ 

CHRISTIAN BRAWENZ, BMLUK

Forstgesetz: Rodung und Klimaschutz

Die Notwendigkeiten der Klimaveränderung fanden auch ins Forstgesetz Eingang. Zu den Neuerungen der Novelle 2023 zählen Regelungen für flexiblere Baumartenwahl, Erleichterungen des Waldumbaus und Kostenersatz der Waldbrandbekämpfung.

Alle Details zur Novelle finden sich in der fünften Auflage der kommentierten Ausgabe zum Forstgesetz. Seit der vierten Auflage verging ein Jahrzehnt. Mehr als 1.400 Gerichtsurteile waren einzuarbeiten – insbesondere Entscheidungen der seit 2014 tätigen Landesverwaltungsgerichte zu Themen wie Wiederbewaldung, Waldverwüstung, Forstschutz, Betretungsrechte und Rodung.


EUDR: Bestimmungen zur Entwaldung

Der Kommentar geht auch auf Probleme mit EU-Normen ein: Der forstrechtliche Begriff der „Rodung“ beispielsweise steht im Konflikt mit Bestimmungen zur „Entwaldung“ der EU Deforestation Regulation (EUDR). Brawenz: „Man darf gespannt sein, wie sich das im forstlichen Alltag auswirken wird.“

Den ForstG-Kommentar nutzen „alle, die sich mit Forst und Holz befassen“ – von Forstbetrieben und Bundesforsten über Sägewerke und Papierindustrie bis zu Interessenvertretungen, Behörden und Gerichten. Der Bedeutung des Werks entsprechend wurde dieses gegen Ende 2025 bei gleich drei Buchpräsentationen vorgestellt – im Marmorsaal des Landwirtschaftsministeriums, bei den „Holzgesprächen“ im Palais Niederösterreich sowie beim ForstAlumni-Jubiläum in Altaussee.

Bearbeiteter Beitrag aus der Printausgabe der Zeitschrift RECHTaktuell – hier im ePaper nachzulesen. Den ForstG-Kommentar können Sie im MANZ-Webshop bestellen.

RECHTaktuell 04/2025