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Workstory

Tagungsleiter der Jahrestagung Datenschutzrecht

Als Leiter der Jahrestagung Datenschutzrecht tourt Gerald Trieb jedes Jahr durch Österreichs Landeshauptstädte. Nicht der einzige Knowhow-Transfer des versierten Experten für Datenschutzrecht.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
01. August 2022

Seine Berufstätigkeit begann Gerald Trieb als Rechtsanwaltsanwärter in einer Kanzlei, in der damals Rainer Knyrim das Datenschutzrecht zu einem Schwerpunkt machte. Die von Beginn weg gute Zusammenarbeit mit ihm wurde über die Jahre immer intensiver. So kam es schließlich auch, dass sich die beiden als Partner mit der gemeinsamen Kanzlei Knyrim Trieb Rechtsanwälte selbständig machten.

Was Trieb am Datenschutz fasziniert, sind die rasanten Entwicklungen in diesem Bereich. „Der Europäische Gerichtshof muss sich immer wieder neuen Fragestellungen widmen. Das hält mich und meinen Kanzleipartner Rainer Knyrim auf Trab.“ Vor diesem Hintergrund sei es freilich auch einfach, bei Vorträgen zum Thema aktuelle Bezüge herzustellen.

„Das Datenschutzrecht entwickelt sich rasant. Das macht Spaß und hält mich auf Trab.“
GERALD TRIEB, KNYRIM TRIEB RECHTSANWÄLTE OG

DSGVO und die Rechtsprechung der Datenschutzbehörde

Im Rahmen der MANZ Rechtsakademie rief der Jurist 2018 die „Jahrestagung Datenschutzrecht“ ins Leben. Eigentlich handelt es sich dabei in der Zwischenzeit sogar um vier Tagungen, die in zwei thematischen Paaren in unterschiedlichen Landeshauptstädten veranstaltet werden.

Bereits im Juni 2022 absolviert wurden die Termine in Innsbruck und Wien. Dem Motto der Jahrestagung „Alles, was die Datenschutzbranche bewegt“ wurden diese einmal mehr zu 100 Prozent gerecht. Die Themen: aktuelle Rechtsprechung der Datenschutzbehörde, der Gerichte und der Höchstgerichte, die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art 26 DSGVO, internationaler Datenverkehr, Rechtsfragen der Vorstands- bzw. Geschäftsführerhaftung, ein Rückblick auf vier Jahre DSGVO sowie Datenschutz in der Praxis (Praxisbeispiele für Datenschutz-Management, Betroffenenrechte und Data Breaches).

 

Von Datenschutz-Management bis Verbot der Selbstbezichtigung

Im Herbst finden zwei weitere Tagungen in Linz und Graz statt. Die Themen und Vortragenden sind gerade in Abstimmung. Was aber jetzt schon feststeht: „Auch bei den Herbsttagungen wird es wieder um den internationalen Datenverkehr sowie um aktuelle Entscheidungen der Behörden und Gerichte gehen.“ Darüber hinaus dürften das Datenschutz-Management im Unternehmen, Datenschutzverletzungsmeldungen und das Verbot der Selbstbezichtigung eine Rolle spielen.

Als Tagungsleiter zählt es zu den Aufgaben Triebs, Themen festzulegen und für diese jeweils kompetente Referent:innen zu gewinnen. Angesichts des Bekanntheitsgrades des Tagungsleiters wie auch der Tagung in juristischen Kreisen fällt ihm die Überzeugungsarbeit leicht: „Die meisten der potenziellen Vortragenden, die ich anspreche, sagen sehr gerne zu. Darüber hinaus habe ich eine Art Kernteam von Referentinnen und Referenten, die immer wieder zum Einsatz kommen.“

 

Ideal für Datenschutzbeauftragte

Einen der insgesamt sechs Vorträge übernimmt der Datenschutz-Experte zumeist selbst. Wichtig ist ihm ein guter Mix aus Wissenschaft und Praxis. Unter den Vortragenden finden sich daher externe Berater:innen und Praktiker:innen ebenso wie Hochschullehrende oder Standesvertreter:innen von Wirtschaftskammer und Konsumentenschutz. Auch die Besucher:innen kommen zu einem großen Teil aus der Praxis im privaten und öffentlichen Sektor – von der Geschäftsführung über Mitarbeiter:innen von Rechts- oder IT-Abteilungen bis hin zu Datenschutzbeauftragten.

„Ich schreibe über Themen, die mich interessieren, dann, wenn ich die Muße dazu finde.“
GERALD TRIEB, KNYRIM TRIEB RECHTSANWÄLTE OG

Schrems II und Google Analytics

Während der Pandemie veranstaltete Trieb im Rahmen der MANZ Rechtsakademie eineinhalbstündige Webinare zu datenschutzrechtlichen Themen. Darunter auch das allererste Webinar der Rechtsakademie, das sich noch im März 2020 dem Thema Datenschutz und Corona widmete.

In weiteren Webinaren ging es um datenschutzrechtliche Zertifizierung, um die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu Schrems II sowie um die Entscheidungen der Datenschutzbehörde zu Google Analytics. Für das erste Webinar wurde ihm auf Grund des hohen Interesses von der MANZ Rechtsakademie die Auszeichnung für das „Webinar des Jahres 2020“ verliehen.

Nicht nur in mündlicher Form – im Rahmen von Tagungen und Webinaren – teilt Trieb sein Knowhow. Als Redakteur trägt er auch zum beständigen Anwachsen und zu den Aktualisierungen des DatKomm, des großen MANZ-Kommentars zur DSGVO, wesentlich bei.

Der Rechtsanwalt selbst schreibt auch für den Kommentar (DatKomm) und die Zeitschrift (Dako), deren Herausgeber und Chefredakteur sein Kanzleipartner ist. Wie er die dafür nötigen Mußestunden in einem dichten Terminkalender unterbringt? „Arbeit habe ich genug. Ich schreibe daher grundsätzlich über Themen, die mich interessieren, und dann, wenn ich Lust dazu habe.“

Voll des Lobes ist der Autor und Tagungsleiter hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Akteur:innen des MANZ Verlags und der MANZ Rechtsakademie. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen sich äußerst flexibel und reaktionsschnell. Auf Wünsche und Bedürfnisse wird bestmöglich eingegangen.“

Gekürzte Version der „Workstory“ aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Den gesamten Artikel lesen Sie im ePaper der RECHTaktuell 4/2022. Zu den Herbstterminen der Jahrestagung Datenschutzrecht in Linz und Graz können Sie sich in Kürze im MANZ-Webshop anmelden.