Österreichs Experte für Datenschutzrecht
Wohl nicht viele 14-Jährige verdienen ihr erstes Geld als Programmierer. Rainer Knyrim gelang dieses Kunststück mit einem – damals noch zu Hause am Commodore C128 erstellten – Programm. Es ging um komplizierte mathematische Berechnungen eines Lieferanten im Kraftwerksbereich, die auf diese Weise vereinfacht werden sollten.
Trotz dieser vielversprechenden Anfänge erschien ihm ein Job im IT-Bereich letztlich doch nicht reizvoll genug, weshalb er heute seine analytischen Fähigkeiten in den Dienst der Juristerei stellt. Zum Datenschutzrecht fand er durch ein Praktikum in London kurz vor der Jahrtausendwende. „Dort waren fünf Anwälte in diesem Bereich tätig. Die Kombination aus modernen Technologien und Fragen des Grundrechts hat mich fasziniert.“
Die Datenschutz-Grundverordnung als Geburtshelfer
Auch bei seinen Tätigkeiten für Kanzleien in Österreich versuchte Knyrim später, dieses Betätigungsfeld zu beackern – mit mäßigem Erfolg. „Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafen waren so niedrig angesetzt, dass heimische Unternehmen die Datenschutz-Thematik mehr oder minder ignorierten. Die ersten zehn Jahre erhielt ich daher fast ausschließlich entsprechende Mandate von den Österreich-Töchtern US-amerikanischer Konzerne.“ Mit der fortschreitenden Digitalisierung stieg das Bewusstsein für den Schutz personenbezogener Daten nach und nach auch bei heimischen Unternehmen.
2017 nutzte Knyrim die bevorstehende Einführung der Datenschutz-Grundverordnung und machte sich – mit Gerald Trieb als Partner – selbständig, denn mit dieser wurde das Thema auch für die breite Masse der kleinen und mittleren Unternehmen relevant.
Internationaler Datenverkehr und Schrems II
„Uns wurden förmlich die Türen eingerannt“, erinnert er sich an die Anfänge der Kanzlei. „Binnen eines Jahres wuchs der Personalstand auf insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Dennoch waren wir die vermutlich einzige Kanzlei Österreichs, die auf ihrer Website darum bat, nicht mehr Kontakt aufzunehmen. Es wäre unmöglich gewesen, alle Anfragen zu beantworten, geschweige denn zu bearbeiten.“
Ein Thema, das die Klienten seit rund zwei Jahren beschäftigt, ist der Internationale Datenverkehr. Nach dem Schrems II-Urteil des EuGH hat auch die österreichische Datenschutzbehörde eine weitreichende Entscheidung zur Verwendung von Google Analytics getroffen. Was dies für Unternehmen bedeutet, erläuterte der Rechtsanwalt kürzlich in der allerersten Ausgabe des RECHTaktuell-Podcasts.
Vom Praxishandbuch Datenschutzrecht zum DatKomm
Sein Interesse für IT-Themen konnte der Gründer der Knyrim Trieb Rechtsanwälte OG zum Beruf machen. Sein zweites Hobby, das Schreiben, lebt er im MANZ Verlag aus – mit großem Erfolg, wie die vielen Auflagen und begeisterten Leser-Rückmeldungen zeigen. „Ich mache nur MANZ“, erklärt Knyrim. „Mit dem Verlag und meinen Ansprechpersonen dort bin ich total happy.“
Mit den Jahren kam eine beachtliche Publikationsliste zusammen. Begonnen hat alles mit dem mittlerweile in vierter Auflage erschienenen „Praxishandbuch Datenschutzrecht“. „Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine praxisorientierte Literatur zu diesem Thema“, so Knyrim. 2003 erschien das Handbuch in der ersten Auflage.
Neubeginn anlässlich der DSGVO
Wenige Jahre später wurde Knyrim zur Mitarbeit am DSG-Kommentar eingeladen. Heute ist er Herausgeber des DatKomm. „Durch die DSGVO war es der Wunsch des Verlags, den Großkommentar auf neue Beine zu stellen. Im Herbst 2017 begannen wir mit der Arbeit daran, noch im Oktober 2018 erschien er bereits mit zwei Drittel der Lieferungen.“
Inzwischen ist das Faszikelwerk zum Datenschutzrecht auf mehr als 2.300 Seiten angewachsen. Knyrim betont die herausragende Leistung seines Redaktionsteams, dem Viktoria Haidinger, Michael Löffler, Hans-Jürgen Pollirer und Gerald Trieb angehören, sowie der zahlreichen hochkompetenten Fachautor:innen. Allein im Vorjahr erschienen drei zusätzliche Lieferungen, die letzten Ergänzungen kamen zum Bereich der Betroffenenrechte:
Die Dako als Sacherwürstel
2018 war überhaupt ein bewegtes Jahr für den Vielbeschäftigten: Mit „Dako“ (Datenschutz konkret) erschien in diesem Jahr die erste auf Datenschutz spezialisierte Zeitschrift Österreichs. Der Ansatz bestand darin, das Datenschutzrecht so zuzubereiten wie ein Sacherwürstel – so der kulinarische Vergleich, den der Chefredakteur dafür findet: „knackig, saftig und übersichtlich portioniert“.
Um diesem Anspruch zu entsprechen, werden die Beiträge tendenziell kurz gehalten, die Eintrittsschwelle hingegen soll trotz hoher Qualität möglichst niedrig sein. „Die Zeitschrift soll auch für Nicht-Juristen lesbar sein.“ Zielgruppe sind schließlich nicht nur Rechtsanwält:innen, Notar:innen oder Steuerberater:innen, sondern auch die Datenschutz-Beauftragten in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Der Erfolg gibt dem Dako-Gründer Recht: Einzelne Artikel wurden in der RDB Rechtsdatenbank bereits tausende Male abgerufen.
Gekürzte Version der „Coverstory“ aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Den gesamten Artikel lesen Sie im ePaper der RECHTaktuell 4/2022. Die Werke des Autors und Herausgebers Rainer Knyrim können Sie im MANZ-Webshop bestellen.