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Design Sprints als interdisziplinäres Lehrkonzept

Beim Legal Design Sprint 2023 untersuchten Studierende der Rechtswissenschaften gemeinsam mit Designer:innen, wie die Gestaltung unserer digitalen Umwelt Handlungsoptionen bestimmt und welche rechtlichen Implikationen das nach sich zieht. Der Legal Design Sprint ist ein innovatives Lehrformat, das heuer erstmalig am Juridicum angeboten wird.

Von Annemarie Hofer, Thomas Buocz und Nikolaus Pöchhacker

 

 

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Der Legal Design Sprint 2023 als Lehrkonzept
Datum
01. Juni 2023

Was ist ein Design Sprint?

Das Konzept des Design Sprints stammt aus der Organisationsentwicklung, wo es vorrangig zur Entwicklung neuer Produkte eingesetzt wird. Eine Produktidee durchläuft dabei innerhalb von fünf Tagen einen vorgegebenen Entwicklungszyklus, in dem unter anderem Prototypen hergestellt und getestet werden. Der Fokus liegt dabei auf kreativen Prozessen der Problem(re-)formulierung – die Teilnehmenden sollen zunächst konkrete Probleme identifizieren, bevor sie nach entsprechenden Lösungen suchen. Anders als Hackathons werden Design Sprints von professionellen Moderator:innen begleitet, die auch als Vermittler:innen zwischen den Beteiligten agieren. Im universitären Umfeld werden Design Sprints neben der Entwicklung von innovativen Lösungsansätzen für spezifische Problemstellungen auch zur Entwicklung von Softskills wie Teamfähigkeit und Problemlösungskompetenz eingesetzt. Die Studierenden erarbeiten innerhalb mehrerer Tage gemeinsam mit Expert:innen kreative Lösungen für vorher gemeinsam definierte Fragestellungen. Durch die Zusammenarbeit mit Personen aus der Praxis (sog Problemsteller:innen) erhalten sie direktes Feedback dazu, ob ihre Lösungsskizzen verständlich und anwendbar sind. Durch diesen „Learning-by-Doing“-Ansatz müssen die Studierenden reflektieren, welche Werte oder Prinzipien für die Problemsteller:innen relevant sind und wie sie im konkreten Fall auf diese eingehen können. Während diese Softskills grundsätzlich wertvoll sind, sind sie für die juristische Arbeit in einer zunehmend digitalisierten Welt unerlässlich.

Der Legal Design Sprint 2023 als Lehrkonzept

Der Legal Design Sprint 2023 wird in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien im Rahmen der Förderinitiative „Digitalisierungsfond Arbeit 4.0“ veranstaltet. Im Vordergrund stehen Arbeitnehmer:innenrechte im Zeitalter der Digitalisierung. Dazu gehören zB Fragen, die sich im Zusammenhang mit Plattformarbeit oder Scheinselbstständigkeit stellen. Weitere Themen sind der Schutz vor Diskriminierung durch Digitalisierung und die digitale Überwachung von Arbeitsprozessen. Der thematische Rahmen wurde im Vorfeld gemeinsam mit den Problemsteller:innen erarbeitet.

Der Legal Design Sprint 2023 fand an drei aufeinanderfolgenden Tagen (11. - 13. Mai) statt und besteht aus mehreren Modulen (siehe Abbildung).17) Er beginnt mit dem Modul „unpack & sketch“, in dem Einführungsvorträge von Expert:innen aus Recht, Gesellschaft, Technik und Design gehalten werden. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Teilnehmenden über eine gemeinsame Wissensbasis verfügen. Anhand dieser erarbeiten Studierende und Problemsteller:innen in interdisziplinären Kleingruppen eine Fragestellung, mit der sie sich in den kommenden Tagen beschäftigen („decide“). Danach findet eine erste Feedback- Runde im Plenum statt. Am zweiten Tag arbeiten die Gruppen an ihren jeweiligen Fragestellungen („dig in“) und bereiten zB interaktive Präsentationen, Anschauungsmaterial oder Performances vor, mit denen sie ihre Ergebnisse präsentieren („create“). Am dritten Tag verfeinern die Gruppen zunächst ihre Präsentationen („refine“). Nach der Präsentation aller Projekte kürt eine Jury die Gewinnerprojekte („finish“).

Wer kann teilnehmen und wie profitiere ich im Studium davon?

Der Legal Design Sprint ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung und wird als Wahlfach in den Bereichen „Computer und Recht“ sowie „Technologierecht“ und als Wahlfach im Studiengang „Internationale Rechtswissenschaften“ angeboten. Er wendet sich an fortgeschrittene Studierende, die bestehendes Wissen praktisch anwenden wollen, Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie am Innovations- und Technologierecht haben. Die wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme am Legal Design Sprint ist jedoch die Motivation, gemeinsam mit den Problemsteller:innen an konkreten Problemlösungen zu arbeiten.

Weitere Informationen

Wir laden interessierte Studierende der Rechtswissenschaften und anderer Disziplinen, aber auch Praxispartner:innen herzlich ein, mit uns in Kontakt zu treten. Denn der nächste Design Sprint kommt bestimmt!


Weitere Informationen findet ihr hier:
https://id.univie.ac.at/team/eisenberger/lehre/design-sprint/

Zu den Autor:innen

Dipl.-Ing. Annemarie Hofer ist Universitätsassistentin am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht an der Universität Wien.

Mag. Thomas Buocz war wissenschaftlicher Projektmitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz.

Dr. Nikolaus Pöchhacker ist Mitarbeiter des Digital Age Research Center (D!ARC) an der Universität Klagenfurt.

 Die Langfassung des Beitrags von Annemarie Hofer, Thomas Buocz und Nikolaus Pöchhacker kannst du ab Juni in der JAP 04/2022-23 lesen.