Homeoffice-Kommentar – Publizieren im Zeitraffer
Die Arbeit an einem Kommentar dauert üblicherweise ein bis drei Jahre. Im Fall des bei MANZ erschienenen „Homeoffice-Kommentars“ lagen die fertigen Manuskripte nur vier Wochen nach Gesetzesbeschluss vor – was nicht nur von der Disziplin der Autorinnen und Autoren zeugt, sondern auch von vorausschauendem Handeln von Seiten des Verlags und des Herausgebers Stefan Köck.
Inkl. Dienstnehmerhaftpflichtgesetz & Datenschutzrecht
Letzterer meint dazu: „Ich habe die Autorinnen und Autoren bereits Ende 2020 angesprochen.“ Die Inhalte des Homeoffice-Maßnahmenpakets waren jenen, die sich mit der Materie vertraut gemacht hatten, schon im Vorfeld ungefähr bekannt. Zudem sind die Autorinnen und Autoren Experten in ihrem jeweiligen Gebiet, das sie für die MANZ-Publikation kommentierend bearbeiteten. Wolfgang Brodil (Universität Wien) widmet sich so dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, Susanne Auer-Mayer (Wirtschaftsuniversität Wien) der Vereinbarung und Beendigung oder Günther Leissler (Schönherr Rechtsanwälte) dem Datenschutzrecht.
In Form von Exkursen zum Datenschutz im Homeoffice, zu Arbeitszeit sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz behandelt das Werk auch Sonderaspekte der Homeoffice-Arbeit, die nicht ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wurden. Mit einem Gesamtumfang von mehr als 300 Seiten handelt es sich beim Kommentar um keinen Schnellschuss, sondern um eine gründliche Aufarbeitung der Thematik.
„Wir haben versucht, alles zu berücksichtigen, was jemand wissen muss, der mit Homeoffice zu tun hat“, so Köck. „Insbesondere wurden jene Fragen aufgegriffen, die sich in der Praxis stellen.“ Dabei wurde auf nützliche Querverweise zwischen den behandelten Rechtsgebieten geachtet.
„Fleckerlteppich“ zu Remote Working
Nach Bekanntmachung des Homeoffice-Gesetzespakets wurde eine Fülle von Beschreibungen der gesetzlichen Inhalte publiziert. Ziel des Kommentars war es, tiefer in die Materie einzutauchen und mögliche Fragen zu Abgrenzungen und Interpretationen zu beantworten. Was insofern nicht ganz einfach war, als das Homeoffice-Maßnahmenpaket keinen großen Wurf zu Remote Working, sondern eher einen „lückenhaften Fleckerlteppich“ darstellt, wie Stefan Köck dies formuliert. „Sozialpartner und Politik haben geregelt, was möglich war, und Platz für Freiheit gelassen.“
Positiv merkt Köck an, dass steuerliche Begleitregelungen inkludiert sind und dass versucht wurde, einen Rahmentatbestand für Betriebsvereinbarungen einzuführen. „Dass dieser nicht abgegrenzt wurde, ist allerdings enttäuschend“, so der Experte – eine Einschätzung, die er mit Elias Felten (siehe Coverstory) teilt. Köck ist freilich Realist genug, um zu wissen, „dass unter den gegebenen Voraussetzungen nicht viel mehr zu erwarten war“. Offene Punkte werden nun von der Judikatur zu klären sein.
Der Arbeitsrechtsexperte vermisst nicht nur wegweisende Regelungen zu mobilem Arbeiten, sondern überhaupt eine „Flurbereinigung im Arbeitsrecht“: „In vielen Fällen war ist das Zusammenspiel von Kollektivverträgen und Gesetzen nicht mehr durchdringbar. Die Fülle von Einzelregelungen ist zum Teil schon zu komplex.“
Der Spezialist fürs Arbeitsrecht
Seine eigene Arbeitswelt stellte Stefan Köck – damals vielbeschäftigter Partner in einer großen Kanzlei – 2017 um: „Ich beschloss, mich auf das Arbeitsrecht zu konzentrieren und auf einen abwechslungsreichen Mix aus Wissenschaft und Praxis.“ Köck ist nun Partner bei Greindl & Köck, der von seiner Gattin Bettina Köck vor fast 20 Jahren (mit-)gegründeten Kanzlei, Honorarprofessor an der Universität Wien, Lektor an der Sigmund-Freud-Privatuniversität, Schriftleiter der „Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht“ (ZAS) und Herausgeber von MANZ-Werken.
In seiner Tätigkeit als ZAS-Schriftleiter beschäftigt sich Köck bereits mit den ersten Nachwehen der Pandemie – etwa mit Sozialplan, Insolvenzen und anstehenden Gesetzesnovellen. Wie der Homeoffice-Kommentar ist für ihn auch die ZAS ein Ergebnis von Teamwork. „An meinen Projekten im MANZ Verlag schätze ich gerade das Zusammenspiel – im Fall der ZAS mit Zeitschriftengründer Theodor Tomandl als wissenschaftlichem Lektor und der Redaktion.“ Für den Homeoffice-Kommentar wiederum arbeitete Köck nicht nur mit einem Autorinnen- und Autoren-Team zusammen, sondern auch mit Programm-Managerin Mirjam Zierl, die das Projekt in seinem gesamten Verlauf unterstützte, sowie mit Fachlektorin Anita Hiebler.
Was ihn am Arbeitsrecht fasziniert, erklärt Stefan Köck in der ungekürzten Workstory im ePaper der RECHTaktuell 2021/04 sowie in der Printausgabe. Im MANZ-Webshop können Sie den von ihm herausgegebenen „Homeoffice-Kommentar“ sowohl Buch als auch als Online-Werk bestellen.