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Google Fonts: Abmahnwelle in Österreich
Vermutlich tausende Webseiten-Betreiber:innen in Österreich erhielten eine Google-Fonts-Abmahnung durch eine heimische Anwaltskanzlei. Was ist zu tun? Und ist eine derartige Abmahnwelle in dieser Form rechtlich zulässig? Erste Antworten gibt ein Kurzbeitrag von MANZ-Fachautorin Viktoria Haidinger.

Im Gegensatz zu Deutschland (vor der Einführung des § 8c dt UWG) sind in Österreich Abmahnwellen eher selten, aber es gibt sie. Zuletzt geschehen ab Juli 2022 wegen des Einsatzes von Google Fonts auf Webseiten, da bei der nicht-lokalen Version die IP-Adresse des Webseiten-Besuchenden an Google weitergegeben wird.
Wie den Medien zu entnehmen war, forderte ein Rechtsanwalt deswegen von vermutlich mehreren tausend Webseiten-Betreiber:innen immer im Namen der gleichen Mandantin Auskunft, Unterlassung, Schadenersatz (100 Euro) sowie Kostenersatz (90 Euro) unter Berufung auf ein rechtskräftiges Urteil des Landesgerichts München (20. 1. 2022, 3 O 17493/20). Einige Klagen wurden tatsächlich auch eingebracht.
„Entweder Google Fonts auf lokale Einbindung umstellen oder gänzlich darauf verzichten.“
VIKTORIA HAIDINGER, MANZ-FACHAUTORIN
Google Fonts: DSGVO oder RAO?
Gegen diese Abmahnwelle formierte sich Widerstand seitens der Interessenvertretungen, einiger Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und privater Initiativen. Die Datenschutzbehörde wies insbesondere auf die Notwendigkeit des Nachweises einer ausreichenden Vollmacht hin. Unabhängig davon ist festzuhalten, dass ein Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin nach § 8 Abs 1 RAO bzw. § 30 Abs 2 ZPO nur gegenüber Gerichten und Behörden, nicht aber gegenüber zum Beispiel Unternehmern vom Nachweis der Vollmacht befreit ist.
Im August 2022 gab die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich bekannt, dass sie „aufgrund der gewählten Vorgehensweise und der zahlreichen Beschwerden von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“ habe. Zur inhaltlichen Berechtigung der Forderung und zur empfohlenen Vorgangsweise siehe beispielsweise WKÖ, Abmahnungen wegen Google Fonts.
Weitere Informationen und Muster für betroffene Webseiten-Betreiber:innen stellt Rechtsanwalt Thomas Schweiger online gegen eine allfällige Spende an den Verein „EXIT-sozial“ der Allgemeinheit zur Verfügung. Jedenfalls sollte Google Fonts auf eine lokale Einbindung umgestellt werden oder auf das Tool wird gänzlich verzichtet.
Diesen Artikel finden Sie ab 15. September auch in der Printausgabe 4/2022 der Zeitschrift "Datenschutz konkret (Dako)" mit dem Schwerpunkt „Richtig pfeifen – Umsetzung der Whistleblowing-RL“.
Querverweise zur Norm in der RDB wurden automatisch mit dem MANZ Linkbutler erstellt.