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RFG

Recht & Finanzen für Gemeinden

Die RFG bietet das Expertenwissen für das Gemeindeamt

RFG bietet mehr Expertenwissen für das Gemeindeamt:

  • Fachbeiträge über rechtliche und betriebswirtschaftliche Themen
  • Checklisten/Grafiken erleichtern die Verständlichkeit
  • Schwerpunkte (zB Raumordnungsrecht, Datenschutz, Gemeindevermögen, Haftung der Gemeinde, Amtsmissbrauch)
  • Serie Nachbarrecht
  • Serie VRV 2015 für Gemeinden in jedem Heft!
  • Steuer-Radar mit allen aktuellen Änderungen im kommunalen Steuerrecht

Rechtsgebiete

  • Öffentliches Recht
  • Zivilrecht
  • Bau- und Raumordnungsrecht
  • Gemeindeorganisation
  • Betriebswirtschaft
  • Finanzierung
  • Steuerrecht/Haushaltsrecht
  • Vergaberecht

Erscheinungsweise

Jährlich 4 Hefte. Erscheint 2026 im 24. Jahrgang.

Bezugspreis

Jahresabonnement 2026 print & digital: EUR 207,– inkl. Versand (in Österreich)
Jahresabonnement 2026 digital: EUR 186,30
Jahresabonnement 2026 für Mitglieder des Gemeindebundes: EUR 165,60
Kennenlern-Abonnement 2026: 2 Hefte EUR 20,– inkl. Versand (in Österreich)

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Zielgruppen

Gemeinden, Bürgermeister, Amtsleiter, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Verwaltungsbehörden, Rechtsanwälte

Erscheinungsweise

Jährlich 4 Hefte (März, Juni, September, Dezember)

Anzeigenformate (Breite x Höhe in mm) und Preise

FormatPreis SWPreis 4c
1/1 Seite 190x272 mmEUR 1.200,– 
1/2 Seite quer 155x123 mm, hoch 75x247 mmEUR 670,– 
1/4 Seite quer 155x60 mm, hoch 75x120 mmEUR 370,– 
Sonderplatzierung/Sonderformat  
1/1 Seite 210x297 mm, abfallend, U2 oder U3 oder U4EUR 1.300,–EUR 1.950,–


Abfallendes Format: A4, 210 x 297 mm mit 5 mm Überfüller
Alle Preise zzgl. 5 % Werbeabgabe und 20 % USt.

Beilagen

Bis 40 g EUR 600,– p.T.

Jahresabschlüsse

Rabattstaffel 2 x 5 %, 4 x 10 %

Auflage

800 Exemplare

Anzeigenschluss

4 Wochen vor Erscheinungstermin

Druckvorlagen

Ausschließlich PDF ab der Version 1.3 mit eingebetteten Schriften sowie unkomprimierten, eingebetteten Abbildungen im CMYK-Farbraum oder Graustufe, mit einer Auflösung von 2400 dpi.

Einzelbilder: Pixelbilder: Format TIFF, Auflösung 300 dpi bei Endgröße
Vektorgrafik: Format EPS mit eingebetteten Schriften
Vergeben Sie bitte Datei-Namen, wie zB „Firmenname_bezeichnender_Inseratename.pdf“
Daten bis 5 MB können Sie per E-Mail an produktion@manz.at schicken, größere Datenmengen via ftp-Server.

BT
Rückfragen für drucktechnische Details
Ing. Bettina Tulla
Johannesgasse 23, 1010 Wien
SD
Anzeigenkontakt
Stefan Dallinger
Johannesgasse 23, 1010 Wien

Herausgeber

Mag. Gerald Poyssl

Schriftleitung und Redaktion

Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz

Mag. Dr. Peter Pilz

Redaktion

Univ.-Prof. Dr. Christoph Grabenwarter

Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner

Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel
 

Erstellung des Manuskripts

Die Abonnenten der Zeitschrift RFG sind zu einem großen Teil Praktiker aus Gemeinden, daher ist die tatsächliche Umsetzbarkeit der Beiträge wichtig. Checklisten, Diagramme, Grafiken oder Mustertexte sind für diese Zielgruppe hilfreich. Bitte nehmen Sie bei der Erstellung Ihres Beitrags darauf Bedacht.

Das Zeichenlimit beträgt in der RFG 25.000 Zeichen (inklusive Fußnoten und Leerzeichen). In Word sehen Sie diese Zahl unter „Extras“ -> „Wörter zählen“ -> Kästchen „Fußnoten berücksichtigen“ anhaken. Eine Druckseite umfasst etwa 5.000 bis 5.500 Zeichen (abhängig von der Anzahl der Fußnoten und der Länge der Überschriften).

Bei Zitaten bitten wir Sie sich an die von Friedl/Loebenstein herausgegebenen „Abkürzungs- und Zitierregeln“, AZR, 8. Auflage 2019 zu halten. Bitte beachten Sie auch das Update-Service der AZR.

In der RFG wird grundsätzlich die neue Rechtschreibung verwendet. Bitte bedenken Sie vor allem bei einer Rechtschreibprüfung am Computer, dass Originalzitate (Gesetzestexte, parlamentarische Erläuterungen usw.) in der  Originalschreibweise wiedergegeben werden.

Zur Erleichterung  der Produktion verwenden Sie bitte die MANZ-Formatvorlagen. Dort sehen Sie auch sämtliche Teile (Überschrift, Aufzählungszeichen, Abstract, Infobox etc.), die Ihr Manuskript enthalten muss.

Bei der inhaltlichen Gestaltung ist es entscheidend, sich am Leser zu orientieren. Die Aussage eines Textes soll durch Gliederungen, Zwischenüberschriften  und Hervorhebungen deutlich gemacht werden. Bedenken Sie bitte auch, dass Leser wenig Zeit haben und fassen Sie sich kurz.

Schicken Sie das endgültige Manuskript als Word-Datei per E-Mail an Frau Dr. Elisabeth Maier,  Redakteurin der RFG im Verlag Manz (elisabeth.maier@manz.at). Voraussetzung für eine Annahme ist, dass die Arbeit noch nicht an anderer Stelle publiziert oder eingereicht wurde.

Grafiken 
Wenn in Ihrem Manuskript Bilder (z.B. Grafiken, Abbildungen oder Fotos) vorkommen, machen Sie bitte im Manuskript durch das eingefügte Bild oder einen Hinweis deutlich, an welcher Stelle das Bild abgedruckt werden soll. Weiters ersuchen wir Sie, die Bilder separat in einer eigenen Datei zu schicken. Die Mindestauflösung für Druck ist 300 dpi in Graustufen in der gewünschten Größe. Als Dateiformat verwenden Sie bitte *.tiff, *.eps, *.pdf  oder *.jpg.

Ablauf bis zur Imprimatur (Druckfreigabe) 
Das eingereichte Manuskript wird von der Schriftleitung begutachtet. Falls sich Fragen oder Änderungsvorschläge ergeben, kontaktieren wir Sie. Danach wird das Manuskript im Verlag lektoriert, korrekturgelesen und eine Fahne erstellt, die wir Ihnen als pdf-Datei zuschicken. Diese Fahne entspricht im Groben dem Layout im Heft. Der genaue Seitenumbruch wird allerdings erst bei der Zusammenstellung des Heftes festgelegt.

Bitte sehen Sie die Fahne durch und korrigieren bzw. ergänzen Sie Fehlendes. Sie können die Korrekturen gleich direkt am Ausdruck vornehmen. Wenn Sie auf Ihrer Fahne kleine schwarze Kästchen vorfinden, handelt es sich um sogenannte Blockaden. Mit Blockaden werden Stellen gekennzeichnet, an denen sich Fehler befinden. Die Korrekturen senden Sie eingescannt per Mail an elisabeth.maier@manz.at. Mit den von Ihnen angeführten Änderungen ist die Fahne imprimiert (zum Druck freigegeben). Bitte senden Sie die Fahne vollständig zurück und nicht nur die Seiten, auf denen Sie Ausbesserungen vorgenommen haben. Der Umfang der Korrekturen sollte sich auf Rechtschreibfehler und Einschübe von einigen Zeilen beschränken.

Bei Änderungen in den Fußnoten wird der Fußnotenapparat im Verlag korrigiert. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie vielleicht innerhalb der Fußnoten Verweise gesetzt haben, die ebenfalls von den Änderungen betroffen sind. Diese Korrekturen nehmen Sie bitte selbst vor.

Werknutzungserklärung 
Gleichzeitig mit der Fahne bekommen Sie vom Verlag eine Werknutzungserklärung, die Sie bitte vollständig ausgefüllt an den Verlag zurückschicken. Ohne unterschriebene Werknutzungserklärung kann der Verlag Ihr Manuskript nicht publizieren. Ihr Beitrag wird neben der Print-Publikation auch in der Rechtsdatenbank (RDB) aufgenommen.

Honorar 
In der Werknutzungserklärung geben Sie bitte auch Ihre Bankverbindung an. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, benötigt der Verlag zur Auszahlung Ihre UID-Nummer. Das Honorar wird nach dem Erscheinen der Zeitschrift überwiesen.

Zusendung Autorenexemplar/pdf-Datei 
Nach dem Erscheinen der Zeitschrift erhalten Sie ein Autorenexemplar mit der Post. Falls Sie eine pdf-Datei Ihres Beitrags für Ihre eigene, nicht gewerbliche Homepage benötigen, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse auf der Werknutzungserklärung bekannt. Der Verlag schickt Ihnen zusätzlich eine E-Mail mit der pdf-Datei.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre RFG-Zeitschriftenredakteurin Dr. Elisabeth Maier gerne zur Verfügung.

Zeitschriftenredaktion RFG
Dr. Elisabeth Maier
Johannesgasse 23, 1010 Wien