Hauptbeschreibung
<p><b>Allen gehört alles gemeinsam...</b></p><p>...so lautet die einfache gesetzliche Regelung nach dem Tod des Erblassers. Aber welche Lösungen bieten sich an, wenn keine Einigkeit unter den Erben besteht oder die Gemeinschaft aufgelöst werden soll?</p>
<p>Der Fachratgeber <i>Erbengemeinschaft: Verwaltung - Auseinandersetzung - Ausgleichung</i> erörtert alle wichtigen Fragen:</p>
<ul>
<li>Verwaltung in der Gemeinschaft</li>
<li>Haftung für Nachlassverbindlichkeiten</li>
<li>Aufhebung der Gemeinschaft</li>
<li>Ausgleichung von Vorempfängen</li>
<li>Berücksichtigung von Pflegeleistungen</li>
<li>Erbrechtliche Nachfolge bei Unternehmen und in der Landwirtschaft</li>
</ul>
<p>Die schwierige Aufhebung der Gemeinschaft berücksichtigt die wertentsprechende Zuordnung von Gegenständen und Forderungen, die Übertragung von Miterbenanteilen, das gerichtliche Vermittlungsverfahren, die Erbteilungsklage, die Grundstücksversteigerung und Teilung des Erlöses.</p>
Biografische Anmerkung zu den Verfassern
<p><a href="https://www.walhalla.de/reinhold-spanl.artikel.html" target="_blank"><i>Reinhold Spanl</i></a> ist Hochschullehrer a.D. Er schult bundesweit ehrenamtlich und beruflich tätige Betreuer, auch in erbrechtlichen Fragen. Erfolgreicher Fachautor.</p><p><a href="https://www.walhalla.de/andrea-imre.artikel.html" target="_blank"><i>Andrea Imre</i></a>, Dipl-Rechtspflegerin, Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Rechtsbereich Rechtspflege in Starnberg.</p>