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Zeitschriften Cover

Österreichische
JURISTEN-ZEITUNG

Inhaltsverzeichnis

ISSN: 0029-9251
Reihe: Österr. Juristen-Zeitung (ÖJZ)
Verlag: Manz'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
Format: Zeitschrift
Jahrgang 2012 - mehr unter www.oejz.at , 2012
ÖJZ aktuell
Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2012 – VersRÄG 2012
Verena Cap, Bundesministerium für Justiz
 
 
Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie
Neuerungen zum allgemeinen Vertragsrecht, Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten, Umsetzung
Die im Oktober 2011 vom Rat verabschiedete und innerhalb von zwei Jahren umzusetzende Richtlinie über die Rechte der Verbraucher bringt weitreichende Änderungen des Konsumentenschutzrechts mit sich, enthält aber auch Neuerungen, die ins allgemeine Vertragsrecht hineinreichen. Sie wird in der ÖJZ durch zwei Artikel der für ihre Umsetzung federführend zuständigen LegistInnen im BMJ vorgestellt. Nach der Darstellung des „klassischen“ Verbraucherschutzrechts der Richtlinie im Dezemberheft widmet sich der vorliegende Beitrag jenen RL-Regelungen, die ins allgemeine Vertragsrecht hineinreichen, behandelt kurz die beiden Schlusskapitel der RL und zeigt sodann die Regelungsspielräume auf, die den Mitgliedstaaten für die Umsetzung in das innerstaatliche Recht eröffnet wurden. Abschließend werden erste grundsätzliche Überlegungen zur Umsetzung in Österreich angestellt.
§§ 429, 904, 918, 919 ABGB
Warenkauf; Erfüllungszeit; Leistungsfrist; Übergabe; Versendungskauf; Risikoübergang; Verzug; Rücktritt; Nachfrist; Fixgeschäft; Zahlungsmittel; Telefonkosten; Extrazahlungen; nicht bestellte Leistungen; flexible Vollharmonisierung; Bagatellgrenze; Handwerkerverträge; Cold Calling; Erstreckungsbefugnis; Verbrauchergesetzbuch
Johannes Stabentheiner / Verena Cap
 
Erfolgsortsgerichtsstand nach Art 5 Nr 3 EuGVVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet (auch) am Mittelpunkt der Interessen des Opfers
Mit seiner aktuellen Entscheidung zur Erfolgsortszuständigkeit nach Art 5 Nr 3 EuGVVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet hat der EuGH einen neuen zentralen Gerichtsstand am Mittelpunkt der Interessen des Opfers geschaffen. Der vorliegende Beitrag versucht eine Einordnung in die Rsp des EuGH zum Tatortgerichtsstand und zeigt Folgeprobleme auf.
EuGH 25. 10. 2011, verb Rs C-509/09, eDate Advertising und Rs C-161/10, Olivier Martinez
Art 5 Nr 3 EuGVVO
Erfolgsortsgerichtsstand; Mosaiktheorie; Schwerpunkt der Interessen des Opfers
Michael Slonina
 
 
Europäisches Zivilverfahren
Internationale Streitanhängigkeit – „Torpedoklagen“
OGH 15. 7. 2011, 8 Ob 149/10k (OLG Linz 4 R 167/10x; LG Wels 4 Cg 55/10w)
Art 27 EuGVVO
Mit einer Anmerkung von Ulrike Frauenberger-Pfeiler, Universität Wien
 
Exekutionsrecht
Durch Schiedsinstitution beglaubigte Kopie des Schiedsspruchs genügt
OGH 24. 8. 2011, 3 Ob 65/11x (LG für ZRS Wien 46 R 292/10x; BG Hernals 12 E 1363/10t)
§ 614 ZPO; § 79 EO; Art IV NYÜ
Mit einer Anmerkung von Veit Öhlberger, Rechtsanwalt, Wien
 
Insolvenzrecht
Abgabenforderung ist nicht zur Gänze eine Masseforderung
OGH 24. 8. 2011, 3 Ob 103/11k (OLG Graz 2 R 34/11d; LG für ZRS Graz 15 Cg 156/10d)
§ 46 KO (IO); § 4 BAO
Mit einer Anmerkung von Friedrich Fraberger, KPMG Austria
 
Lauterkeitsrecht
Firma ist gewerbliches Schutzrecht
OGH 9. 8. 2011, 17 Ob 6/11y (OLG Innsbruck 2 R 230/10f; LG Feldkirch 6 Cg 188/10z)
Art 6 und 8 Rom II-VO; § 9 UWG
 
Sozialversicherungsrecht
Ausgleichszulage für Unionsbürger
OGH 30. 8. 2011, 10 ObS 181/10f (OLG Wien 10 Rs 101/10m; ASG Wien 35 Cgs 257/09d)
§ 292 Abs 1 ASVG (Art 10a Abs 3 VO 71/1408; Art 5 VO 2004/883; § 51 Abs 1 Z 2 NAG idF vor BBG 2011)
 
Strafprozessrecht
Fehlende Möglichkeit zur Ausfolgung von Ton- und Bildaufnahmen möglicherweise verfassungswidrig
OGH 18. 10. 2011, 12 Os 57/11s (OLG Wien 21 Bs 407/10x; LGSt Wien 143 Hv 92/10p)
§ 52 Abs 1, § 363a StPO (Art 6 Abs 1 und 3 lit b, Art 8 EMRK; Art 7 Abs 1, Art 89 Abs 2 B-VG; Art 2 StGG)
 
Strafrecht
Scheinkonkurrenz mit „typischer Begleittat“
OGH 13. 10. 2011, 13 Os 100/11x (LG Steyr 13 Hv 41/08m)
§ 28 Abs 1 StGB
 
 
Familienrecht
Auftrag an die Mutter, für eine psychologische Betreuung des Kindes zu sorgen, ist zulässig
OGH 14. 9. 2011, 5 Ob 41/11g
§ 176 ABGB (§ 145b ABGB)
 
Keine Einrede der Verjährung durch den obsorgeberechtigten Unterhaltsschuldner
OGH 13. 10. 2011, 1 Ob 201/11g
§ 1495 ABGB (§ 144 ABGB)
 
Schadenersatzrecht
Arzt muss über Sinnhaftigkeit und Risiko der Operation nach inländischem Standard aufklären
OGH 13. 10. 2011, 1 Ob 202/11d
§ 1325 ABGB (§ 1295 ABGB)
 
Unternehmensrecht
Firmenunterscheidbarkeit: gleichlautender Firmenkern
OGH 14. 9. 2011, 6 Ob 139/11a
§ 29 UGB
 
Versicherungsvertragsrecht
Haftung des Versicherungsverbands nach § 62 Abs 1 KFG – nach Schutzzweck auf Unfallopfer beschränkt
OGH 28. 9. 2011, 7 Ob 48/11a
§ 62 Abs 1 KFG (§ 67 Abs 1 VersVG)
 
Zivilverfahren
Zurücknahme der Klage im Eheverfahren
OGH 30. 8. 2011, 8 Ob 74/11g
§ 483a ZPO
 
Strafprozessrecht
Mängel von Bestellung oder Bevollmächtigung begründen keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 1a StPO
OGH 6. 10. 2011, 11 Os 5/11m
§ 281 Abs 1 Z 1a StPO
 
Nichtigkeit wegen fehlender Voraussetzungen für zusammenfassendes Referat
OGH 6. 10. 2011, 11 Os 120/11y
§ 252 Abs 2a StPO (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO)
 
 
Entscheidungen des VfGH – Oktober-Session 2011
Das Anknüpfen an den Einheitswert bei der Eintragungsgebühr für das Grundbuch ist verfassungswidrig
VfGH 21. 9. 2011, G 34, 35/11 ua
Keine Diskriminierung heterosexueller Paare mangels Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen
VfGH 22. 9. 2011, B 1405/10
Brenner Basistunnel: VwGH zuständig
VfGH 26. 9. 2011, K I-1/11
Regelungen über Schwerarbeiterpension sind weder verfassungs- noch gesetzwidrig
VfGH 6. 10. 2011, G 20/11, V 13/11 ua
Aufhebung des Wortes „ungeprüft“ in § 54 Abs 1a Satz 3 ZPO
VfGH 5. 10. 2011, G 84/11
Der gänzliche Ausschluss der Verfahrenshilfe für juristische Personen ist verfassungswidrig
VfGH 5. 10. 2011, G 26/10 ua
Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für kinderlose Paare ist nicht verfassungswidrig
VfGH 29. 9. 2011, G 27/11
Regelung über die Wahlberechtigten bei der ORF Publikumsratswahl ist verfassungswidrig
VfGH 27. 9. 2011, G 9/11, V 5/11
Haftung der Spielbank auf das Existenzminimum ist verfassungswidrig
VfGH 27. 9. 2011, G 34/10
Verordnung über Rettungshubschrauber ist gesetzwidrig
VfGH 27. 9. 2011, V 37/10
Helmut Hörtenhuber / Daniela Urban
 
 
Kostenseitig
Kostenentscheidungen in Verfahrenshilfesachen
Josef Obermaier
 
 
Markenschutzgesetz idF der Novelle 2009.
2. Aufl. Von Guido Kucsko. Verlag Manz, Wien 2010. 352 Seiten, br, Euro 69,–.
Die vorliegende 2. Auflage bringt diese praktische Sonderausgabe wieder auf den letzten Stand; von den zahlreichen MSchG-Novellen der letzten Jahre war die zuletzt erfolgte Anstoß für diese Neuauflage, wie der Autor im Vorwort erklärt: das lange diskutierte und nun schlussendlich doch eingeführte Widerspruchsverfahren im österreichischen Markenrecht.
Dankenswerterweise enthält das Werk alle relevanten Vorschriften auf österreichischer und europäischer Ebene rund um das Markenrecht, vom MSchG (mit Anmerkungen) über die MarkenRL und die GMVO. Abgerundet werden die Vorschriften durch die Patentamtsverordnung, das Patentamtsgebührengesetz (und die zugehörige Verordnung) sowie die Klasseneinteilung der Nizzaer Klassifikation.
So weit, so gut. Allerdings machen erst so manche Feinheiten, die Kollege Kucsko in sein Werk integriert hat, dessen wahren Wert aus; darunter fallen etwa die MarkenRL auch in englischer Fassung, die Entsprechungstabelle der GMVO zu den Fassungen Nr 40/94 und Nr 207/2009 sowie die erläuternden Bemerkungen zur Klasseneinteilung der Nizzaer Klassifikation.
Ein wenig verwirrend mag sein, dass auf der Buchrückseite statt der GMVO die „GeschmacksmusterVO 2009/207“ genannt ist; ein Blick auf das Inhaltsverzeichnis reicht zur raschen Aufklärung dieses Irrtums aber aus.
Dem nicht ständig mit Markenrecht befassten Juristen ist das vorliegende Werk ein ausreichendes Nachschlagewerk, dem Spezialisten ein gut einsetzbares, weil vollständiges und leicht transportables Hilfsmittel abseits der Kommentare.
Christian Hadeyer
Der Menschenrechtsgerichtshof für Europa – überlastet, überlastend oder gerade richtig?
Von Luzius Wildhaber, herausgegeben von Wolfram Karl. Reihe menschenrechte konkret Bd 4. Österreichisches Institut für Menschenrechte, Salzburg 2011. 58 Seiten, br, Euro 14,90.
Das Österreichische Institut für Menschenrechte, 1987 in Verfolgung einer Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats als erstes nationales Menschenrechtsinstitut im deutschen Sprachraum gegründet und seither unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Wolfram Karl ebenso vielseitig wie wohltuend unaufdringlich, niemals besserwisserisch und nicht zuletzt deshalb auch unter Praktikern höchst erfolgreich um die Vermittlung von Grundrechtswissen und -verständnis bemüht, liefert hier auf knappem Raum einen informativen Einblick in die mit dem – unbestreitbaren – Erfolg des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg einhergehenden Probleme. Das gelingt durch einen pointierten Aufriss der Problematik in einem Vorwort von Wolfram Karl, gefolgt vom Hauptteil, einem als 9. Hermann und Marianne Straniak-Vorlesung gehaltenen Referat des langjährigen Richters und Präsidenten des EGMR, Prof. Dr. Luzius Wildhaber, und den Abdruck der Gemeinsamen Staatenerklärung von Interlaken zur Reform des EGMR (2009) sowie eines Auszugs aus der MRK und ihren Protokollen, der sich aufgrund seiner sachgerechten Zusammenstellung zugleich als Textausgabe dieser Grundrechtsverheißungen verwenden lässt.
Wildhaber nimmt sich bei aller Wertschätzung der Errungenschaften des EGMR in seiner an konkreten Entscheidungen erläuterten Kritik kein Blatt vor den Mund. So weist er auf den Umstand hin, dass sich nur knapp ein Fünftel der bisherigen Urteile des EGMR auf Garantien bezogen, „welche viele Leute wohl als ‚elementare Rechte‘ ansehen würden“, berichtet von einer „Tendenz zur unaufhaltsamen Trivialisierung der Menschenrechte“, bezeichnet „die ‚Perfektionisten‘ und die ‚Ideologen‘ unter den Professoren“, welche „meinen, es gebe keine unbedeutenden Menschenrechtsverletzungen“, als „völlig weltfremd“ und verschweigt auch nicht die Warnung des früheren Präsidenten des BVerfG, Hans-Jürgen Papier, „wenn der EGMR über das Ziel eines europaweiten Mindeststandards des Menschenrechtsschutzes hinausschieße, werde dies ‚dauerhaft zu bedrohlichen Erschütterungen der Akzeptanz und der Befolgungsbereitschaft führen‘“. Schwere Menschenrechtsverletzungen – so Wildhabermuss der EGMR beurteilen. Hingegen habe er „Verständnis für die Kritik, dass bei Routineurteilen und bei der Feinabstimmung in Grenzbereichen Zurückhaltung dort angebracht ist, wo nationale Gerichte den Sachverhalt gründlich, ohne Willkür und nach den Kriterien der Konvention bereits beurteilt haben.“ Noch vieles Interessante erfährt man ohne großen Zeitaufwand, etwa eine klare Stellungnahme zum Gäfgen-Urteil der Großen Kammer („hölzern und uninspiriert“): Man müsse sich von dem Gedanken lösen, dass Recht auf Leben und Folterverbot sich einer gegenseitigen Abwägung entziehen.
Mit wenigen Worten bringt Wolfram Karl die von Luzius Wildhaber gezogene Bilanz bereits im Vorwort auf den Punkt: Den EGMR „im bisherigen Ausmaß für Beschwerden offen zu halten, heißt ihn zu blockieren und damit vielleicht auch zu sabotieren.“ Das Büchlein selbst zu lesen, lohnt sich trotzdem sehr.
Eckart Ratz